Noch ein Mal Stress mit Philipp: Sockenproblem in ORF-Fitness-Sendung

Fit mit Philipp - Auch „Fit mit Philipp“, Philipp Jelineks optimales Bewegungsprogramm für alle Altersklassen, kommt im Rahmen des ORF-Frühfernsehens ab kommender Woche jeweils ab 9.10 Uhr in ORF 2 aus dem neuen Studio.„Fit mit Philipp“ bewegt Österreich! Das tägliche Fitnessprogramm für wirklich alle! Ohne Kraftmaschinen und Firlefanz – hier geht es nur um Ihren Körper und damit um Ihre Gesundheit. Und mit Philipp macht es auch noch richtig viel Spaß! - Im Bild: Fitness mit dem „Vorturner der Nation“ Philipp Jelinek. Foto: ORF/Thomas Ramstorfer. Veröffentlichung honorarfrei nur für redaktionelle Berichterstattung in Sendungszusammenhang und mit Copyrightangabe. Kontakt: foto@orf.at
Der ehemalige ORF-Vorturner Philipp Jelinek hatte mit einer unerlaubten Adjustierung gegen das Gesetz verstoßen.

Der ORF hat sich bereits im April der Dienste des Fitness-Gurus Philipp Jelinek entledigt. Mittlerweile turnt dieser längst woanders und auch der ORF hat mit der Sendung „Fit mit den Stars“ eine dauerhafte Ersatzlösung gefunden. Doch noch einmal werden am Küniglberg schmerzliche Erinnerungen an „Fit mit Philipp“ wach. Denn der frühere ORF-Vorturner Jelinek war bei zumindest einer seiner Sendungen nicht korrekt gekleidet. Wie die Presse berichtete, habe der ORF somit gegen das ORF-Gesetz verstoßen.

Dies trug sich in der Sendung „Guten Morgen Österreich vom 31. Juli 2020 zu, also noch vor der Entstehung der eigenen Sendung „Fit mit Philipp“. Beim Turnen zoomte die Kamera auf die neongelben Socken Jelineks, wobei deutlich das Logo eines bekannten Herstellers von Radsportbekleidung zu sehen war.

Verstoß gegen ORF-Gesetz

Die zuständige Behörde KommAustria sah darin einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte nun in einem Beschluss, dass es sich um eine „unzulässige Produktplatzierung“ gehandelt habe. Das Gericht folgte somit nicht der Argumentation des ORF, dass es sich bei dem Turnformat um "leichte Unterhaltung" gehandelt habe, die vom Verbot ausgenommen sei. „Guten Morgen Österreich“ enthalte sehr wohl auch Elemente einer Informationssendung, an dem betreffenden Tag sei etwa über Corona-Regelungen oder über die Salzburger Festspiele berichtet worden.

Auch das Argument des ORF, die Socken seien bloß eine "Produktionshilfe von unbedeutendem Wert" gewesen und daher erlaubt, ließ der VwGH nicht gelten. Jelinek hätte auch andere Socken ohne Markenkennzeichnung tragen können. Als weitere Alternativen gab das Gericht an, der Vorturner hätte auch barfuß auf einer Matte oder einem Handtuch oder in Sportschuhen turnen können.

Abgewiesen

Bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte den Bescheid der KommAustria in einem Erkenntnis vom 7. November bestätigt. Dieses Erkenntnis hat der ORF angefochten. Diese Revision wurde nun vom VwGH abgewiesen.

Jelinek hatte den öffentlich-rechlichen Sender nach Bekanntwerden von Chats mit Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache verlassen müssen.

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