"Versehen": Kultursender Arte zeigte indizierten Horrorfilm

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Der Genreklassiker "Zombie 2" von George A. Romero hätte nach deutschem Jugendschutzgesetz nicht unzensiert gesendet werden dürfen.

Der deutsch-französische Kulturkanal Arte hat versehentlich einen Zombiefilm unzensiert gesendet und damit gegen die deutschen Jugendschutzgesetze verstoßen. Es geht um den amerikanischen Horrorstreifen "Zombie 2 - das letzte Kapitel" von George A. Romero (Bild) aus dem Jahr 1985. Der Film des 2017 verstorbenen Regisseurs über menschenfressende Untote in Florida wurde bei Arte in der Nacht zum 28. Jänner ausgestrahlt.

Der Sender sprach am Donnerstag in einer Mitteilung aus Straßburg von einem "bedauerlichen Versehen" und erläuterte die Hintergründe: "Dieser Film wurde in Deutschland von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert, so dass seine Veröffentlichung in Deutschland, anders als in Frankreich, nicht erlaubt ist." Der Sender betonte zugleich: "Arte bekennt sich selbstverständlich zu den Standards des Jugendmedienschutzes in Frankreich und Deutschland." Der Film wurde mittlerweile in Deutschland und in Frankreich aus der Mediathek genommen.

Wusste Arte Bescheid?

Horrorfilmfans zeigten sich schon vor der Ausstrahlung überrascht, dass Arte ankündigte, den Film unzensiert auszustrahlen. In einer offiziellen Mitteilung hatte der Straßburger Sender nämlich verlautbart, "den Horrorfilm mit Kultstatus in seiner unzensierten Originalversion" zu zeigen. In demselben Text wies Arte auch auf die schwierige Geschichte des Films hin: "Obwohl bereits 'Zombie' aufgrund seiner exzessiven Gewaltszenen in vielen Ländern zensiert wurde, weigerte sich Romero, auf die Gewaltszenen in 'Zombie 2' zu verzichten. Der Film wurde daraufhin in Deutschland in einer gekürzten, stark zensierten Fassung gezeigt."

Auch hielt man fest, dass es Romero nicht nur um Spaß an der Gewalt ging: "Neben der Inszenierung von Horror stellt der Film vor allem das Funktionieren oder auch Scheitern eines gesellschaftlichen Mikrokosmos in den Vordergrund."

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