FPÖ scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen "Tagespresse"

Traditional Wiener Schnitzel in Vienna
In der Causa "Fake Brief" an NÖ-Gastrobetriebe hat das OLG einen Rekurs abgewiesen.

Die FPÖ Niederösterreich hatte im Mai rechtliche Schritte gegen das Satire-Portal Die Tagespresse wegen Fake-Briefen an NÖ-Gastronomen im Zusammenhang mit der von Schwarz-Blau angekündigte Wirtshausprämie eingeleitet. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Wiener Handelsgericht im Juni abgewiesen. Die FPÖ ging in Rekurs, dieser wurde nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesen, berichtete Fritz Jergitsch, Chefredakteur von der Tagespresse am Montag.

Die FPÖ müsse für die Anwaltskosten aufkommen, so Jergitsch. Einen Termin für die eigentliche Klage (auf 47.500 Euro, Unterlassung und Urteilsveröffentlichung) gibt es noch nicht.

"Patriotische Esskultur"

Verwendet wurde in dem Mitte April versendeten Fake-Brief das Logo der FPÖ Niederösterreich, als Absender war die Anschrift der freiheitlichen Landesgeschäftsstelle in St. Pölten angegeben. Angekündigt wurde in dem Schreiben u.a. ein anonymer Besuch durch einen Mitarbeiter einer vermeintlich neu geschaffenen "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur".

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