Millionen für internationale Serien? Förderschiene FISAplus sperrt wieder auf

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Das Antragsportal wird am Montag (1. September) nach acht Monaten wieder geöffnet. 30 Prozent des Fördervolumens werden nun für internationale Serviceproduktionen reserviert, es können aber auch mehr sein.

Man muss immer wieder rekapitulieren:  2023 trat ein neues, ungedeckeltes Filmanreizmodell in Kraft, das Österreich an den Kreis der wichtigsten Player in Europa heranführen sollte. Anfang 2025 war es mit dem Glanz vorbei: Beide  Hauptsäulen dieser Filmförderung, ÖFI+ (für Kinofilme) und FISAplus, drohten einzustürzen: Die Antragsportale wurden geschlossen. Im Falle von ÖFI+ war das bis zuletzt nachvollziehbar, weil schlicht das ganze Geld bereits aufgebraucht war – und in Zeiten der Budgetknappheit vom zuständigen Kulturministerium keine zusätzlichen Gelder mehr angezapft werden können.  

Bei FISAplus liegt der Fall anders: 80 Millionen Euro stehen dieses Jahr zur Verfügung, weil das Wirtschaftsministerium (BMWET) zu dem – nun verringerten – Budgetvorschlag von 60 Mio. Euro noch 20 Mio. aus aufgelösten Rücklagen zuschoss. Erst 35 Millionen Euro waren verbraucht. Warum also das lange Dichtmachen? 

Begründet wurde dies damit, dass die neuen Förderrichtlinien (die alten waren  Ende 2024 ausgelaufen) erst mit dem Finanzministerium abgestimmt werden mussten – und auf aktuelle Anfrage des KURIER so: „Der formelle Einvernehmensprozess konnte rechtlich erst nach dem Beschluss des Bundesfinanzrahmengesetzes im Juni starten.“ 

Wiedereröffnung

Heute ist es aber so weit.  Produktionsfirmen aus dem In- und Ausland können wieder Projekte aus TV, Streaming und internationale Serviceproduktionen bei FISAplus einreichen. Laut Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) ein „klares Signal“: „Trotz budgetärer Disziplin ist es uns gelungen, gezielt in Bereiche zu investieren, die Arbeitsplätze sichern und Wertschöpfung ins Land holen.“ Jeder Fördereuro löse das Dreifache an Investitionen aus und komme über Steuern und Abgaben mehrfach in die Staatskasse zurück, sagt Hattmannsdorfer. Und: „Darüber hinaus machen wir damit Österreich international sichtbar.“

Ein erster Blick in die neuen Richtlinien zeigt, dass gerade auf die internationalen Großproduktionen – bei denen heimische Firmen lediglich als Servicepartner fungieren – starker Fokus gelegt wird. „30 Prozent des Jahresbudgets sind für die Förderung von internationalen Serviceproduktionen bis 31. August des jeweiligen Budgetjahres reserviert“, heißt es.  Diese Regelung stelle keine Obergrenze dar. Brancheninsider haben berichtet, dass ursprünglich eine solche Obergrenze vorgesehen gewesen sei. 

PK WIRTSCHAFTSMINISTERIUM "BEGUTACHTUNGSSTART ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFTSGESETZ (ELWG)": HATTMANNSDORFER

Minister Hattmannsdorfer sieht „klares Signal“.

Der KURIER fragte beim BMWET nach.  Die neue Regelung bringe „mehr Flexibilität – auch im Hinblick auf die budgetäre Entwicklung ab 2027. Durch den Wegfall von ÖFI+ ist zu erwarten, dass viele Koproduktionen zu Serviceproduktionen werden“, heißt  es. Davon würden auch österreichische Produzenten als Auftragnehmer profitieren. Dem Vernehmen nach gibt es  bereits konkrete Pläne, einzelne Projekte, die zunächst als internationale Kino-Koproduktionen geplant waren, nun bei FISAplus einzureichen.

Hohe Wertschöpfung zählt

Fürs BMWET aber wohl der wichtigste Beweggrund: „Serviceproduktionen haben den höchsten Wertschöpfungseffekt in Österreich“, sagt man und verweist auf entsprechende Studien.
Für genuin österreichische Produktionen wird der Kuchen daher absehbar kleiner werden. Es sei denn, aus dem Ausland würden weniger als diese 30 Prozent abgerufen.

Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des WKO-Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft, kommentiert auf Anfrage: „Serviceproduktionen bieten zwar kurzfristig einen hohen wirtschaftlichen Effekt, da hier viel Geld schnell ins Land kommt. Mittel- und langfristig sind aber Eigenproduktionen und Koproduktionen erfolgsversprechend, weil die österreichischen Produktionsfirmen dabei Anteile an den Filmrechten erwerben und so Rückflüsse entstehen, die neue Projekte ermöglichen.“

Um das Steuergeld „zielgerichtet einzusetzen“, sehen die neuen Richtlinien verpflichtende  Beratungsgespräche für Großprojekte über 1,5 Mio. Euro vor, „damit Anträge besser vorbereitet und schneller bewilligt werden“, heißt es vom BMWET. Dazu gebe es „klare Kostenregeln: Es ist nun genau festgelegt, welche Ausgaben förderbar sind und welche nicht“. Beispielsweise werden bei Gehältern nur kollektivvertragliche Mindestsätze anerkannt. 

Zehnmonatige Frist

Zudem wird eine neue Antragsfrist eingezogen: Anträge können maximal zehn Monate vor Drehbeginn gestellt werden. Damit solle verhindert werden, „dass Budgets zu lange blockiert werden – mehr Produktionen bekommen eine faire Chance“.

Insider rechnen allerdings gerade dadurch mit Produktionsspitzen, weil zu erwarten sei, dass aufgrund des nun straffen Deckels viele Einreichungen schon Anfang Jänner  erfolgen und bis Ende Oktober der Drehstart erfolgt sein muss. Für die Monate danach wird ein Leerlauf befürchtet. Das BMWET erwartet hingegen, „dass Budgets gleichmäßiger über das Jahr verteilt werden.  Je näher am Dreh eingereicht wird, desto realistischer sind die Kostenkalkulationen – das steigert die Qualität der Anträge und ermöglicht gerade bei knappen Budgets einen gezielteren Mitteleinsatz.“

Hauptsorge der Branche ist freilich, wie viel Geldmittel künftig zur Verfügung stehen werden. Für 2026 sind lediglich 54 Mio. Euro für FISAplus eingestellt (im Vergleich zu rund 90 Mio., die 2024 abgerufen wurden). Das BMWET zur möglichen „Flexibilität“: „Zusätzliche budgetäre Spielräume können seriös erst im Lauf des Jahres 2026 bewertet werden – wenn die finanziellen Rahmenbedingungen für die nächste Periode klar sind.“

Die neuen FISAplus-Richtlinien gelten jedenfalls bis Ende 2027.

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