"Falter"-Cover mit entblößter Kurz-Freundin: Für Presserat medienethisch zulässig

"Falter"-Cover mit entblößter Kurz-Freundin: Für Presserat medienethisch zulässig
Eine Fotomontage für den "Best of Böse"-Jahresrückblick hatte im Vorjahr für heftige Kritik gesorgt.

Der "Best of Böse"-Jahresrückblick der Wochenzeitung "Falter" hat im vergangenen Dezember für Aufregung gesorgt: Auf einem fiktiven Cover wurde eine Fotomontage im Stil einer Krippenszene gezeigt. Susanne Thier, die Lebensgefährtin von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, war darauf mit entblößter Brust zu sehen. Mehrere Personen – auch aus der Politik – wandten sich an den Presserat, da sie einen Eingriff in Thiers Persönlichkeitsschutz befürchteten. Dieser hat die Montage nun als medienethisch zulässig erklärt. 

Die Montage, die auf ein Bild einer stillenden Maria eines flämischen alten Meisters Bezug nimmt, zeigt Kurz und dessen Lebensgefährtin mit neugeborenem Kind als Josef und Maria. Darüber hinaus sind zwei Politiker als Hirten dargestellt. Darunter steht "Die Liebe Familie". Der Presserat wies in einer Aussendung vom Freitag darauf hin, dass die Presse- und Meinungsfreiheit bei Satire und Karikatur besonders weit auszulegen sei. Dennoch gebe es Grenzen wie die Menschenwürde einer Person zu beachten.

Anspielung auf "türkise Familie"

"Die liebe Familie" beziehe sich nicht nur auf die junge Familie Kurz, sondern auch auf die Gruppe junger Männer, die als "türkise Familie" bezeichnet werden. "Die Bildveröffentlichung ist eine Persiflage darauf, dass vor allem familiäre Gründe (und nicht belastende Chatnachrichten) für den Rückzug aus der Politik ausschlaggebend gewesen seien", interpretierte der Presserat.

Zu prüfen galt es, ob Thier auf diese Art und Weise in den politischen Diskurs miteinbezogen werden durfte. Zwar übte Thier selbst keine politische Funktion aus, doch war sie während der politischen Tätigkeit von Kurz in den Medien präsent - etwa bei Wahlkampfveranstaltungen an seiner Seite oder nachdem ihre Schwangerschaft bekannt gegeben worden war. "Folglich nahm Thier am öffentlichen Leben teil, und die Beziehung mit Kurz wurde für die politische Erzählung des Politikers eingesetzt", hielt der Senat 1 des Presserats fest und maß diesem Umstand entsprechendes Gewicht hinsichtlich seiner Entscheidung bei. Zudem sei für die Betrachterinnen und Betrachter erkennbar, dass es sich um eine Montage handle.

Presserat für Geschmacksfragen "nicht zuständig"

Der Presserat anerkannte den Umstand, dass der "Falter" mehrere die Montage scharf kritisierende Leserbriefe veröffentlichte. Allerdings hätten sowohl Chefredakteur Florian Klenk als auch Herausgeber Armin Thurnher auf die "umfangreiche, mit Argumenten untermauerte Kritik der Öffentlichkeit differenzierter reagieren" können, merkte das Selbstkontrollorgan kritisch an.

"Ob die Satire als gelungen einzustufen ist und ob es sinnvoll war, die Lebensgefährtin des eigentlichen politischen Akteurs in den Mittelpunkt der Bildkomposition zu rücken, sind Geschmacksfragen, für die die Senate des Presserats nicht zuständig sind", wurde abschließend festgehalten. Fest stehe, dass nach Abwägung aller Aspekte der Beitrag medienethisch zulässig sei.

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