Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für ORF-"Radiothek"

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Beschwerde der Bundeswettbewerbsbehörde abgewiesen. Verzicht auf weitere Rechtsmittel. Umsetzung noch 2019 geplant

Seit langem geplant, kann der ORF nun sein Projekt "Radiothek" tatsächlich umsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) abgewiesen, die nun ihrerseits auf den weiteren Instanzenzug verzichtet, wie man dort bestätigt hat. Die gemeinsame Plattform aller ORF-Radios könnte deshalb bereits 2019 starten, heißt es am Küniglberg.

Die Radiothek, ein Konzept analog zur ORF-Tvthek, hat eine lange Geschichte. Im Juli 2015 genehmigte die Medienbehörde KommAustria das Unterfangen. Die BWB legte gegen diesen Bescheid aber umgehend Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Sie ortete damals "negative Auswirkungen des neuen Angebots auf die Wettbewerbssituation im Bereich der Hörer-bzw. Nutzermärkte für Hörfunk und Hörfunk-Online-Angebote sowie im Bereich der Online-Werbemärkte".

Das BvWGH wies diese Beschwerde im November 2018 aber als unbegründet ab. Dem zentralen Kritikpunkt der Wettbewerbsbehörde, nämlich, dass die Marktdefinition durch die KommAustria nicht korrekt erfolgt sei, schloss sie sich nicht an.

Im kommenden Jahr soll daher die Radiothek das Licht der Welt erblicken. Langfristig werde sie dann in den geplanten "ORF-Player", der gerade entwickelt wird, integriert, hieß es auf APA-Anfrage im ORF.

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