Gabaliers Weihnachtsshow: Für Presserat ist KURIER-Kritik "zulässig"

Andreas Gabalier
Kunstkritik genießt weit gefasste Meinungsfreiheit, und Gabalier selbst sei bekannt dafür, "polarisierende oder ruppige Formulierungen zu verwenden".

Es gibt sie noch, die Kulturkritik, die Wellen schlägt: Ein satirischer Text auf KURIER.at über die Weihnachtsshow von Schlagersänger Andreas Gabalier hat weite Kreise gezogen.

Ein Leser hat den Österreichischen Presserat eingeschaltet. Der hat sich nun geäußert - und hält die "harsche und teils polemische" Kritik für "medienethisch zulässig".

"Im Rahmen einer Kunstkritik werden künstlerische Darbietungen subjektiv bewertet", hält der Presserat fest. "Nach der Entscheidungspraxis des Presserats ist die Meinungsfreiheit bei Kritiken, die von den eigenen Empfindungen und Wertungen der Journalistin oder des Journalisten geprägt sind, weit auszulegen." Daher darf "ein Autor auch solche Meinungen über einen Sänger vertreten, die nicht alle teilen oder die sogar schockieren. Der Autor setzt die polemischen Formulierungen zu den Darbietungen Gabaliers vor allem in Bezug zu den Originalversionen der Lieder. Die scharfe negative Kritik ist daher nicht vollkommen unsachlich angelegt."

Darüber hinaus hält der Senat fest, dass es sich "bei Andreas Gabalier um einen Sänger handelt, der über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügt und am öffentlichen Leben teilnimmt". Er genieße daher "grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz als eine Privatperson. Zudem ist Gabalier selbst dafür bekannt, bei seinen öffentlichen Auftritten auch polarisierende oder ruppige Formulierungen zu verwenden. Nach Ansicht des Senats spricht auch dieser Aspekt dafür, dass er ein höheres Maß an Toleranz gegenüber einer auch scharfen Kritik aufbringen muss."

 

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