Lockdown: Corona-Hilfen für die Kultur werden verlängert

PG STAATSOPER "NEUE ARBEITS- UND SPIELSTÄTTE"
Staatssekretärin Mayer: "Ein erneuter Rückschlag, der sich nicht beschönigen lässt". Fonds werden aufgestockt, Ausfallshaftungen verlängert.

Aufgrund des ab Montag geltenden neuen Lockdowns werden auch in der Kultur Corona-Hilfen verlängert und aufgestockt. Das gab die Staatssekretärin für Kunst und Kultur, Andrea Mayer (Grüne), am Freitag bei einer Pressekonferenz bekannt. Die Situation für den Kunst- und Kulturbetrieb bezeichnete sie als einen "erneuten Rückschlag, der sich nicht beschönigen lässt".

Das Publikum habe die bisherigen Anti-Corona-Maßnahmen sehr gut mitgetragen, allerdings hätten die vergangenen Wochen aufgrund der erhöhten Fallzahlen auch Besucherrückgänge sowie wegen vermehrter Covid-19-Fälle in den Ensembles auch Probleme gebracht, den Betrieb aufrechtzuerhalten. "Die Situation ist daher, wie sie ist", meinte Mayer, verwies auf allgemeine wirtschaftliche Maßnahmen wie weitere Kurzarbeit und auf das Bestreben, "die Compliance zu erhöhen": "Wer sich nicht an die Maßnahmen halten will, soll auch keinen Zugang zu Wirtschaftshilfen haben."

Aufgestockt und verlängert

Konkret wird der NPO-Fonds bis zum ersten Quartal 2022 verlängert und mit zusätzlichen 125 Mio. Euro dotiert. Die Hilfen im Rahmen der Künstlersozialversicherung werden ebenfalls über November hinaus bis zumindest in das erste Quartal des kommenden Jahres verlängert und von 150 auf 175 Mio. Euro aufgestockt. In den Lockdown-Monaten gelangen pro Antrag 1.000 Euro statt 600 Euro zur Auszahlung. Der Covid-19-Fonds des KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds) wird von 40 auf 50 Mio. Euro aufgestockt.

"Weil nach dem Lockdown nicht gleich Planungssicherheit gegeben sein wird" (Mayer), werden auch die Ausfallshaftungen verlängert. Für den Veranstalterschutzschirm soll man nunmehr bis 30. Juni 2022 (für Veranstaltungen, die bis 30. Juni 2023 geplant werden) einreichen können. Gleiches gilt für den "Comeback-Zuschuss Film", der um ein halbes Jahr bis Jahresende 2022 (Antragstellung bis 30. Juni 2022) verlängert wird.

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