Kultur-Lockdown: Pianist Krumpöck will Verfassungsklage einbringen

Florian Krumpöck
VfGH soll klären, ob die Schließung des Kulturbetriebs verhältnismäßig und verfassungskonform ist.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob der gegenwärtige Kultur-Lockdown im Widerspruch zur garantierten Freiheit der Kunst und tatsächlich ein gelindes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus darstellt. Eine entsprechende Verfassungsklage bereitet der Pianist und Intendant Florian Krumpöck ("Kultur.Sommer.Semmering") in Zusammenarbeit mit den Juristen Wolfram Proksch und Florian Dittrich vor.

Ziel sei es auch, einen öffentlichen Diskurs darüber zu befördern, dass es verschiedene garantierte Grundrechte gebe, schilderte Proksch im Gespräch mit der APA: "Das Recht auf Schutz des Lebens kann nicht per se als Killerargument dienen, alle anderen Rechte des Grundrechtskatalogs außer Kraft zu setzen." - "Ich bin ein Gerechtigkeitsfanatiker. Sauer aufgestoßen ist mir, dass Religionsgemeinschaften freiwillig darüber entscheiden dürfen, ob sie schließen oder nicht", sagte Krumpöck. Kultureinrichtungen würden dagegen per Verordnung geschlossen, obwohl sie große Anstrengungen für einen sicheren Betrieb unternommen hätten und auch keinerlei besondere Beteiligung am Infektionsgeschehen nachweisbar wäre, so der Künstler und Kulturmanager, der im ersten Lockdown im Frühjahr mit einem gemeinsamen Offenen Brief mit anderen Intendanten für viel Aufmerksamkeit gesorgt hatte.

"Im Frühjahr haben wir alle versucht, an einem Strang zu ziehen", begründete Krumpöck, dass eine entsprechende Grundrechtsdiskussion nicht bereits damals geführt worden sei. Man habe alles unternommen, um mitzuhelfen, die Verbreitung der Pandemie einzudämmen. Das sei den Kulturveranstaltern auch gelungen. "Nun sehen wir aber, dass seitens der Politik wieder genauso dilettantisch wie beim ersten Mal agiert wird." Neben dem unverhältnismäßig großen Schaden, der durch die Schließung der Kulturbetriebe verursacht werde, müsse man erleben, dass sich Kulturstätten in Verordnungen als Freizeiteinrichtungen zwischen Paintballanlagen und "Stätten zur Ausübung der Prostitution" fänden, statt als Teil eines Systems, das dem Recht auf Bildung diene.

Derzeit sammle man für Individualanträge an den VfGH unterschiedlichste Betroffene des Kunst- und Kulturbereichs, "um thematisch dabei möglichst viel auf den Tisch zu bringen", sagte Proksch. Nachdem manche Verordnungen etwa zu den Entschädigungszahlungen auch noch gar nicht endgültig ausformuliert seien, man aber auf diese warten wolle, rechne er mit der Einbringung des Antrags im Jänner. Wie schnell sich der Verfassungsgerichtshof dann damit befassen werde, ließe sich schwer prognostizieren, eine von ihm eingebrachte Verfassungsklage zur Sterbehilfe habe von der Einbringung bis zur ersten öffentlichen Verhandlung fast eineinhalb Jahre gedauert. Neben der Bewusstseinsbildung für die Thematik sei es aber auch im Hinblick auf etwaige künftige Pandemien, aber auch auf die Situation in anderen Ländern wichtig, einen rechtlichen Klärungsprozess voranzutreiben. "Auf europäischer Ebene steht man überall vor demselben Problem", sagte Krumpöck. "Deshalb ist es wichtig, dass wir das jetzt in die Hand nehmen."

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