Künstlerhaus: Ohne Haselsteiner droht Konkurs
Seit einem Jahrzehnt bettelt die Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs um Subventionen für die Sanierung des ramponierten Künstlerhauses am Karlsplatz. Doch weder die Stadt Wien noch der Bund zeigten bisher Willen, dem privaten Verein unter die Arme greifen zu wollen: Sie waren nicht einmal zu einer Drittellösung zu bewegen.
Über dem historistischen Gebäude schwebt daher das Damoklesschwert der baupolizeilichen Betriebsschließung. Mitte Juli konnten Präsident Michael Pilz und Geschäftsführer Peter Zawrel aber mit einem Retter aufwarten: Der Unternehmer Hans Peter Haselsteiner erklärte sich namens der Haselsteiner Familien-Privatstiftung bereit, die "Renovierung, Modernisierung und Erweiterung des Künstlerhauses" – in der Größenordnung von 30 Millionen Euro – "sowie die zukünftigen Betriebs-, Wartungs- und Erhaltungskosten zu finanzieren".
"Übernahme"
Haselsteiner agiert natürlich nicht selbstlos: Der Verein hat der Privatstiftung einen Gutteil der Ausstellungsfläche (für die Präsentation österreichischer Kunst) zu überlassen. Zudem wird eine gemeinsame Besitzgesellschaft gegründet, in der die Privatstiftung 74 Prozent hält – und der Verein nur noch 26 Prozent. Doch die Sperrminorität wäre gesichert: Ohne die Zustimmung der Künstler können keine wichtigen Beschlüsse gefasst werden.
Dennoch stößt der Plan etlichen Mitgliedern sauer auf. Für Ona B. kommt das Angebot einer "Übernahme" gleich, sie spricht von "einem unzumutbaren Verlust an Autonomie". Haselsteiner werde Mehrheitseigentümer einer Immobilie mit "immensem Wert" – nach der Sanierung. Und was, wenn der Tycoon (aus derzeitiger Sicht völlig unrealistisch) pleitegehen sollte? Dann werde die Liegenschaft weg sein.
Zawrel vermag jedoch zu beruhigen: Im schlimmsten Fall, also bei Zahlungsunfähigkeit der Haselsteiner-Stiftung, würde der Verein zum Alleingesellschafter. Man hätte dann wieder die Situation der letzten Jahrzehnte: Der Verein würde erneut nicht in der Lage sein, das Haus am Stand der Technik zu erhalten. Aber er habe dann zumindest ein saniertes Gebäude zur Verfügung.
Dass die gemeinsame Betriebsgesellschaft in Konkurs gehen könne, glaubt Zawrel nicht. Denn im Gesellschaftsvertrag werde sichergestellt, dass immer nur jene Ausgaben getätigt werden dürfen, die finanziell bedeckt sind. "Und sollte die GmbH dennoch Gefahr laufen, in Konkurs zu gehen: Die Gefahr, ohne Haselsteiner zugrunde zu gehen, ist größer."
Eigentlich gebe es gar keine Alternative. Die Monarchie überließ der Gesellschaft bildender Künstler 1865 zwar ein Grundstück im Ausmaß von 489.113 Quadratklaftern "zum Behufe der Errichtung eines Künstler-Vereins und Kunstausstellungs-Gebäudes" unentgeltlich in das vollständige Eigentum. Allerdings unter der Beschränkung, dass dieses Gebäude den von der Gesellschaft verfolgten Zwecken sowie der Veranstaltung von Kunstausstellungen gewidmet bleiben muss.
"Bedingnisse"
Wenn die Künstlergenossenschaft diese "Bedingnisse" nicht genau erfüllt, habe der Staat das Recht, "den gegenwärtigen Vertrag aufgelöst zu erklären" und die Zurückerstattung des Baugrundes samt dem errichteten Gebäude zu begehren.
Die Immobilie zweckentfremdet zu verwenden oder zu Geld zu machen, geht also nicht. Und wenn der Künstlerverein in Konkurs geht, ist er das Gebäude los, weil er es nicht mehr bespielen kann. Zawrel hofft daher, dass die Mitglieder in der Hauptversammlung am 16. November für das Projekt stimmen.
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