Geschworene geben Ed Sheeran Recht: "Thinking Out Loud“ nicht abgekupfert

Ed Sheeran vindicated at Copyright Infrigement Trial in New York
Entscheidung im Urheberrechtsprozess.

Der britische Sänger Ed Sheeran (32, „Bad Habits“) hat seinen Hit „Thinking Out Loud“ nicht abgekupfert. Das entschieden die Geschworenen vor einem US-Gericht. Nach deren Spruch umarmte Sheeran seinen Anwalt.

Die Erben des 2003 gestorbenen US-Musikers Ed Townsend werfen Sheeran vor, seinen Song „Thinking Out Loud“ zumindest teilweise von dem Lied „Let's Get It On“ abgeschrieben zu haben, das Townsend mit Marvin Gaye veröffentlicht hatte. Sheeran und sein Anwaltsteam argumentierten, dass die meisten Popsongs auf Akkord-Abfolgen aufgebaut sind, die frei verfügbar sind.
Mit seinem Ständchen vor Gericht wollte Sheeran den Berichten zufolge nun klar machen, dass die schnelle Art und Weise, wie er Songs schreibe - manchmal mehrere an einem Tag - keinen Raum dafür lasse, zeitgleich an andere Lieder zu denken und diese zu kopieren.

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