Faire Bezahlung: Kulturministerium stellt 6,5 Millionen Euro bereit

Andrea Mayer
Staatssekretärin Andrea Mayer startete ein Pilotprojekt, um eine gerechtere Bezahlung im Kulturbereich zu ermöglichen

"Fair Pay", also gerechte Bezahlung, im Kulturbereich ist nicht mehr nur Schlagwort der Regierung: Das Kunst- und Kulturministerium stellt für das Jahr 2022 insgesamt 6,5 Millionen Euro in Form von „zweckgewidmeten Fair-Pay-Zuschüssen“ zur Verfügung. Das gab Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz bekannt.

Die Berechnung der Summe fußt auf einer von Gallup durchgeführten Befragung bei Kulturbetrieben und -institutionen inklusive Vereinen (insgesamt 200 Organisationen). Demnach betrage der Fair-Pay-Gap, also die Differenz zwischen gegenwärtigen Personalkosten und jenen, die sich an den Empfehlungen der Interessensgemeinschaften orientieren, 21 Prozent. Umgelegt auf alle Fördernehmer aus der Szene, die Subventionen vom Bund erhalten, kommt man so auf eine Finanzierungslücke von 25 Millionen Euro.

Laut einer Erhebung des Ministeriums trägt der Bund in der Kunst- und Kulturförderung rund 26 Prozent der Gesamtkosten der geförderten Einrichtungen. Und nur für diesen Anteil fühlt man sich zuständig: Man will heuer bis zu 6,5 Millionen Euro (sprich: 26 Prozent von 25 Millionen) an jene Institutionen zusätzlich ausbezahlen, die um einen Fair-Pay-Zuschuss ansuchen.

Mayers Marathon

„Das Thema Fair Pay ist ein Marathon, kein Sprint“, meinte die Staatssekretärin. Vor bereits bereits eineinhalb Jahren habe man gemeinsam mit den Landeskulturreferenten unter Einbindung der Interessensgemeinschaften zum gemeinsamen Prozess eingeladen, um bessere Arbeitsbedingungen und bessere Gehaltszahlungen zu ermöglichen. Nach dem Abschluss der Umfrage, die allerdings erst veröffentlicht werden wird, sei es nun „Zeit zum Handeln“, so Mayer.

In Gesprächen mit den Ländern und anderen Fördergebern soll im Rahmen einer Fokusgruppe „an einem Strang gezogen“ werden, allerdings macht der Bund die Ausschüttung des Fair-Pay-Zuschusses explizit nicht davon abhängig, ob auch die restlichen finanzierenden Stellen mitmachen. Dies kann also dazu führen, dass Kunstschaffende nur zum Teil fair bezahlt werden.

Anträge können ab sofort gestellt werden, die Zuschüsse würden individuell ausgehandelt. Vorzulegen ist in jedem Fall ein Fair-Pay-Konzept, das die aktuelle und angestrebte Gehalts- und Honorarsituation gegenüberstellt. Dieses werde dann auf Plausibilität geprüft. Sollten die an sich zweckgewidmeten Mittel nicht für höhere Gehälter verwendet werden, geht man als Fördernehmer straffrei aus: "Das Ministerium soll nicht zu einer Fair-Pay-Polizei werden, so Mayer. Sehr wohl aber gebe es eine "Förderkontrolle".

Das Ziel der diesjährigen Pilotphase sei es, gemeinsam mit den anderen Gebietskörperschaften ein Regelwerk für "Fair Pay" zu erarbeiten. Mayer hofft auf eine Fortsetzung 2023. Eine gesetzliche Verpflichtung, faire Honorare zu zahlen, werde es aber nicht geben (können).

Vorsichtig optimistisch

Gerhard Ruiss, Sprecher der IG Autorinnen und Autoren, bezweifelt in einer Stellungnahme die 21 Prozent: "Die Differenz zwischen Honorar- und Gehaltsansprüchen und tatsächlich geleisteten Honoraren und Gehältern im Kunst- und Kulturbetrieb ist mit Sicherheit deutlich größer. Dafür sorgen schon die so gut wie nie vorgenommenen Teuerungsabgeltungen bei Kunst- und Kulturförderungen, die überall dort, wo keine Kollektivverträge bestehen, voll auf Honorare und Gehälter durchschlagen."

Immerhin komme es aber durch diese Studienergebnisse zu einem Anfang, um die größten Honorar- und Gehalts-Ungerechtigkeiten auszugleichen. Das Pilotprojekt trage das Potential in sich, zur Dauereinrichtung zu werden: "Noch ist es zu früh, um sich darüber vorbehaltlos zu freuen, aber der erste Schritt weg von symbolischen Zeichensetzungen zu konkreten Maßnahmen ist gemacht."

 

 

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