Leopold: Kein moralischer Anspruch auf "Beethovenfries"
Elisabeth Leopold meldet sich in der Restitutionsdebatte zu Wort. Auch der Fall "Amalie Zuckerkandl" könnte neu aufgerollt werden.
In Gesprächen mit dem Nachrichtenmagazin News und der Tageszeitung Der Standard wirft Sammlerwitwe Elisabeth Leopold ein neues Licht auf den Ankauf des "Beethovenfries" durch die Republik Österreich. Der Besitzer, Erich Lederer, habe den Preis selbst festgesetzt und sei damit "hoch zufrieden" gewesen, so Leopold zu News. Ihr Gatte, der Sammler Rudolf Leopold, sei von Lederer als Experte zugezogen worden, dieser habe den Wert auf die später tatsächlich bezahlten 15 Millionen Schilling geschätzt. "Juristisch besteht vielleicht ein Anspruch, moralisch von Verwandten zweiten und dritten Grades sicher nicht", so Elisabeth Leopold weiter.

Die Erben von Erich Lederer fordern den Fries von der Republik zurück - der Verkauf im Jahr 1973 sei nicht rechtmäßig gewesen. Nach der Restitution des während der NS-Zeit entzogenen Werks in den 1940er-Jahren war es mit einem Ausfuhrverbot belegt wurden. Seit der Novelle des Kunstrückgabegesetzes im Jahr 2009 können auch solche Kunstgegenstände zurückgegeben werden, für die ein Kaufpreis bezahlt wurde, solange dies in "engem Zusammenhang" mit einem Ausfuhrverbotsverfahren stand. Ob dieser Zusammenhang beim "Beethovenfries" gegeben ist, damit werden sich in den kommenden Monaten die Kommission für Provenienzforschung und der Restitutionsbeirat beschäftigen.
Bilder vom "Beethovenfries"
Anwalt will "Amalie Zuckerkandl" wiederaufrollen
Anlässlich einer Wiener Porträtausstellung in der Londoner National Gallery begehrt der Anwalt der Bloch-Bauer-Erben, Randol E. Schoenberg, eine Neubewertung des Falls "Amalie Zuckerkandl". Das Klimt-Gemälde ist derzeit in London zu sehen, in einem Kommentar für Al Jazeera America lässt der Anwalt - der auch die "Goldene Adele" für die Erbin Maria Altmann erstritt - mit einem Vorschlag aufhorchen: "Bevor die National Gallery das Bild nach Österreich zurückgibt, sollte man vom österreichischen Kunstrückgabebeirat vielleicht eine neue Entscheidung fordern".

Aber auch ein anderer Klimt-Restitutionsfall ließ am Mittwoch von sich hören: Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) nahm den Tod von Anthony Stephen Felsövanyi vor einigen Tagen zum Anlass, sich über die von der Sammlerwitwe Ursula Ucicky neu gegründete "Klimt-Foundation" zu beklagen, in die das schon lange als Restitutionsfall geltende Porträt seiner Mutter, Gertrud Loew, eingebracht wurde. Zum Tod des 99-Jährigen habe "sicher die Aufregung und die mit dem würdelosen Umgang mit seiner Familiengeschichte verbundene Kränkung beigetragen", so die IKG.
Bei der Klimt-Stiftung, die Werke der Privatsammlung Gustav Ucicky beinhaltet, bedauerte man das Ableben Felsövanyis - die Provenienzforschung zu diesem speziellen Fall sei allerdings bereits im Gange und noch heuer mit Ergebnissen zu rechnen, wie es in einer Aussendung hieß. In der Stiftungsurkunde sei ausdrücklich festgehalten, dass bei jenen Werken, die in der NS-Zeit entzogen und danach über Umwege in die Stiftung gelangt sind, "gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washington Principles" angestrebt werden. Für Klimts "Wasserschlangen" wurde bereits vor der Stiftungsgründung eine solche Lösung durch einen gemeinsamen Verkauf gefunden. Am Fall Felsövanyi werde "mit Nachdruck gearbeitet", so der Anwalt Andreas Nödl. Die Causa in einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod von Felsövanyi im Alter von 99 Jahren zu bringen halte er "für ausgesprochen unpassend".
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