"Ein Vergleich ist immer hatschert. Daher Rückgabe. Und Schluss"

Eva Blimlinger: „Es gibt keine Strategien der Verhinderung“
Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste, zieht im Interview eine Zwischenbilanz über 20 Jahre Provenienzforschung in Österreich.

KURIER: 1996 wurden bei der sogenannten „Mauerbach-Auktion“ im MAK „herrenlose Güter“ zugunsten der Holocaust-Überlebenden versteigert. Es handelte sich dabei um Kunstwerke, die von der Republik jahrzehntelang in der Kartause Mauerbach gelagert worden waren. Glaubte man nach der Auktion tatsächlich, dass sich die Sache damit erledigt habe?

Eva Blimlinger: Ja, das hat man, was den Bund betrifft, tatsächlich geglaubt. Die Problematik ist erst danach ins Bewusstsein gelangt: am 7. Jänner 1998 in New York durch die Beschlagnahme zweier Werke von Schiele aus der Stiftung Leopold, darunter das „Bildnis Wally“, und die zwei Monate später publik gewordenen Fälle Rothschild und Bloch-Bauer. Durch diese beiden Fälle änderte sich auch der Fokus: Es ging nicht nur um das in den Jahren 1938 bis 1945 entzogene Gut, sondern auch um jenes, das zwar restituiert worden war, aber nicht ausgeführt werden durfte.

Es wurden von der Republik Kunstwerke abgepresst – im Gegenzug für eine Ausfuhrbewilligung der übrigen Sammlung.

Genau, so in etwa: Du darfst eines mitnehmen und zehn bleiben bei uns.

Im Herbst 1998 wurde das Kunstrückgabegesetz beschlossen. Es hat zwar einige oft kritisierte Schwachpunkte, ist aber nach wie vor einzigartig.

Man kann darüber diskutieren, ob es zum Beispiel eine Antragstellung hätte geben sollen. Und man kann sagen, dass mit der Aufarbeitung zu spät begonnen worden ist. Aber dass der zuständige Minister grundsätzlich ermächtigt wird, arisiertes oder abgepresstes Kulturgut zurückzugeben: Immerhin! Das ist nach wie vor wunderbar. In den letzten 20 Jahren wurden 32.000 Objekte restituiert. Das gibt es nirgendwo sonst. In Deutschland läuft die Kunstrückgabe meiner Meinung nach ziemlich elend.

Ein Großteil der 32.000 Objekte sind Bücher, Münzen, Marken und Ähnliches. Haben Sie eine genauere Auflistung?

Ja, wir führen eine Liste. Aber ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie viele Durchlauferhitzer, Bauerntruhen, Glasfenster, Autografen, Figurinen, Musikinstrumente, Vogelbälger, Farbdias und so weiter zurückgegeben wurden. Ein Auto war darunter. Und etwa 6.500 Bilder – von wertvollen Gemälden über Zeichnungen und Aquarelle bis hin zu Drucken.

Was man nicht für möglich hält: Die Nationalsozialisten hatten in Österreich für den Raub nicht einmal sieben Jahre Zeit.

Eigentlich nur fünf. In der Arisierung von Kunst ist ab 1943 nicht mehr viel passiert.

... und nun hat man sich 20 Jahre intensiv mit Restitution beschäftigt. Die systematische Aufarbeitung ist aber immer noch nicht abgeschlossen. Wann wird man einen Schlussstrich ziehen können?

Wahrscheinlich nie. Weil uns zu verschiedenen Objekten, die in der NS-Zeit in die Museen gekommen sind, Informationen fehlen. Sie könnten problematisch sein – und daher kann es nur vorläufige Schlussberichte geben. Solche liegen für einige Museen vor, darunter für das Belvedere, das Weltmuseum und das Mumok. Die Parlamentsbibliothek ist abgeschlossen, in der Nationalbibliothek gibt es ein paar Nachrecherchen. Der Bericht über das Kunsthistorische Museum wird nächstes Jahr fertig; die Untersuchungen über die Gemäldegalerie sind im Prinzip beendet, aber einzelne Sammlungen noch offen, darunter die Sammlung alter Musikinstrumente. Bei manchen Museen wird es noch lange dauern bis zum vorläufigen Schlussbericht, denn das Theatermuseum z. B. hat abertausende Fotos und Programmzettel. Ähnliches gilt für die Albertina mit ihrem riesigen Grafikbestand. Die Arbeit hatte auch einen positiven Nebenaspekt: Die Inventarlisten stimmen nun einigermaßen mit dem Bestand überein. Auch im Heeresgeschichtlichen Museum findet nun im Zuge der Inventarisierung Provenienzforschung statt.

Bereits 1999 hat der damalige KHM-Generaldirektor Wilfried Seipel verkündet, dass die Untersuchungen in seinem Haus abgeschlossen seien. Scheint nicht ganz gestimmt zu haben.

Damals hat man mitunter nicht gewusst, wie und wo man zu Unterlagen kommt. Ein Großteil der Untersuchungen des Archivars Herbert Haupt waren richtig, manche aber nicht. Wir mussten daher systematisch nacharbeiten. Zudem gab es, wie Sie wissen, 2009 eine Novelle. Bis dahin wurden nur Kunstwerke zurückgegeben, die unentgeltlich ins Bundeseigentum gekommen waren. Aufgrund unser Recherchen wussten wir aber, dass eine Rückgabe auch bei Ankäufen gerechtfertigt sein kann. Wir regten daher die Novelle an – und mussten in der Folge einige Fälle neu aufrollen.

Wer sträubte sich eigentlich am vehementesten gegen Provenienzforschung und Restitution? Die Universitätsinstitute?

Also: In den letzten zehn Jahren gab es niemanden mehr, der sich geweigert hat. Es gibt keine Strategien der Verhinderung; Provenienzforschung und Restitution sind in die Normalität übergegangen. Das ist wirklich eine gute Entwicklung.

Vorwürfe gibt es dennoch – etwa von der Provenienzforscherin Sophie Lillie im Zusammenhang mit dem Beethoven-Fries von Gustav Klimt, das dem Unternehmer Erich Lederer gehört hatte. Der Kunstrückgabebeirat sprach sich im März 2015 gegen eine Restitution aus.

Dass Sophie Lillie sich für eine Rückgabe ausspricht, ist logisch. Sie arbeitet ja im Auftrag eines Teils der Lederer-Erben. Für uns wäre es gut gewesen, hätten wir auch ins Lederer-Archiv Einsicht nehmen können, das wurde uns aber nicht erlaubt.

Dass der Fall, wie Lillie fordert, nochmals behandelt wird?

Wäre nur möglich, wenn sich die Sachlage grundsätzlich ändern sollte. Ich wüsste aber nicht, wie es dazu kommen könnte. Der Fall ist ziemlich lückenlos dokumentiert. Selbstverständlich ist die Geschichte elend, vor allem wie schlecht man Lederer nach 1945 behandelt hat. Aber er verkaufte den Fries letztlich 1973 ohne Druck – und erhielt einen fairen Preis.

Der Problematik haben sich auch Museen gestellt, die gar nicht zur Restitution verpflichtet sind, darunter das Volkskundemuseum. Gibt es im Bereich des Bundes noch Institutionen, die bisher keine Provenienzforschung betrieben haben?

Woran denken Sie?

Zum Beispiel ans Staatsarchiv.

Dort lagern eigentlich nur die Akten des Staates. Aber ja, man müsste durchschauen, ob es zwischen 1938 und 1945 einen Eingang von privaten Materialien, also z.B. Akten von arisierten Unternehmen, gab. Keine Frage, das müsste man tun. Ich denke aber nicht, dass hier viel sein wird, denn da wären wir vermutlich schon 1998 bis 2003 bei den Recherchen der Historikerkommission draufgekommen.

Und sonst?

Das Hofmobiliendepot hat seine Bestände längst durchforstet; aber man sollte wohl auch die Inventarlisten der Ministerien und Botschaften prüfen. Da könnte man theoretisch auf das eine oder andere arisierte Möbelstück stoßen. Im Finanzamt von Hollabrunn zum Beispiel hing ein Bild von Albin Egger-Lienz; es wurde 2008 zurückgegeben.

Gibt es noch größere Fälle, bei denen eine Entscheidung ansteht?

Nein, derzeit nicht. Offen sind nur komplizierte Fälle. Da geht es etwa um die Frage, ob das Kunstwerk Raubgut oder Fluchtgut ist. Wenn zum Beispiel ein Kunstwerk nach 1933 von Deutschland in die Schweiz verbracht wurde, um es dem Entzug durch die Nationalsozialisten zu entziehen, und es danach nach Österreich verkauft wurde, spricht man von Fluchtgut. Dennoch kann der Eigentümer zum Verkauf gezwungen worden sein – um sein Leben zu retten.

Kompliziert ist auch der Fall "Apfelbaum II". Denn das Bild von Gustav Klimt wurde 2001 an die falsche Familie bzw. fälschlicherweise an die Familie Bachofen-Echt restituiert.

Daher ist es auch kein Fall – jedenfalls nicht für den Rückgabebeirat. Er kann ja nur Empfehlungen für Objekte im Eigentum der Republik aussprechen. Aber man versucht derzeit die Frage zu klären, ob die Republik das Bild zurückfordern kann. Da der "Apfelbaum II" – angeblich in die Niederlande – weiterverkauft wurde, sehe ich allerdings kaum Chancen. Eine finanzielle Entschädigung wäre zu überlegen.

Alfred Noll war der Anwalt der Familie Bachofen-Echt. Er bestätigte mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben, die sich jetzt als falsch herausgestellt haben. Kann sich die Republik an ihm schadlos halten?

Das glaube ich nicht, aber das müssen Juristen klären. Noll hat für seine Mandanten das Maximum herausgeholt. Er war auch in weiteren Fällen erfolgreich. Für mich ist er – wie manch anderer Anwalt – ein Sekundärprofiteur der Arisierung.

Sind die wirklichen Profiteure nicht die Auktionshäuser?

Gleichermaßen, würde ich sagen. Ja, restituierte Kunst ist für den Kunstmarkt – und damit für die Auktionshäuser – auf gut Wienerisch ein "Ziager". Sie hat tatsächlich für enorme Preisanstiege gesorgt, nicht nur bei Gustav Klimt. Sie sorgte insgesamt für eine Belebung. Eines muss man allerdings festhalten, weil immer wieder der Vorwurf erhoben wurde, dass es "den Juden nur ums Geld" ginge: Wenn es mehrere Erben gibt, bleibt in der Regel gar keine andere Möglichkeit als der Verkauf. Und was die Eigentümer mit ihrer Kunst machen, muss und soll wohl ihnen überlassen bleiben.

Der Bund hat auch – unabhängig von der Kunstrestitution – Immobilien zurückgegeben. Und es kam zu Zahlungen für bis dahin nicht entschädigtes Eigentum. Die Fristen sind längst abgelaufen. Ist das Thema nun vom Tisch? Oder werden manche Fälle in ein paar Jahren wieder aufpoppen?

Ich denke schon. In den Fällen, in denen die Antragsteller mit der ausbezahlten, meist sehr niedrigen Summe zu Recht unzufrieden waren. Daher spreche ich mich bei der Kunst und überall dort, wo es möglich ist, für die Naturalrestitution aus – und wehre mich gegen einen Vergleich. Damit wir in 30 Jahren nicht wieder darüber diskutieren müssen. Ein Vergleich ist immer hatschert, er führt fast immer zu einer Missstimmung. Daher Rückgabe. Und Schluss.

Zur Person

Die Historikerin,1961 geboren, ist u. a. Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien sowie stellvertretende Vorsitzende des Kunstrückgabebeirates und seit 2008 wissenschaftliche Leiterin der Kommission für Provenienzforschung.

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