Causa Erl - Haselsteiner blitzt mit Klage gegen Blogger ab

Causa Erl - Haselsteiner blitzt mit Klage gegen Blogger ab
Gericht wies Klage - nicht rechtskräftig - ab. Blogger schürte laut Gericht nicht das Gerücht, Wallnöfer sei Haselsteiners Vater.

Der Industrielle Hans Peter Haselsteiner ist an einer Nebenfront der Causa Erl mit einer Klage gegen den Tiroler Blogger Markus Wilhelm abgeblitzt. Haselsteiner hatte Wilhelm auf Unterlassung geklagt, weil dieser auf Social Media das Gerücht in Umlauf gebracht haben soll, dass er ein unehelicher Sohn des früheren Tiroler Langzeitlandeshauptmanns Eduard Wallnöfer sei. Das Gericht wies die Klage ab.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. "Mit seiner Veröffentlichung schürte der Beklagte weder das bereits bekannte Gerücht, Eduard Wallnöfer sei der Vater des Klägers, noch legte eine Vaterschaft nahe", hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung des Landesgerichts Innsbruck, die Wilhelm auf seiner Homepage "dietiwag.org" veröffentlichte. Die mündliche Verhandlung in der ungewöhnlichen Causa hatte am 6. Mai stattgefunden.

Der Industrielle hatte wegen angeblich erlittener Kränkung einen immateriellen Schadenersatz von 21.000 Euro von Wilhelm gefordert. Haselsteiner muss stattdessen nun - sollte das Urteil rechtskräftig werden - für die Prozesskosten aufkommen.

Wilhelm habe auch nicht "die väterliche Abstammung des Klägers in einer diesen bloßstellenden Form" erörtert, hieß es weiters. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass durch die Veröffentlichung der höchstpersönliche Lebensbereich Haselsteiners nicht in einer Art und Weise berührt wurde, "die zur Bloßstellung geeignet wäre".

Der Erler Festspielpräsident - der durch den ehemaligen Justizminister Michael Krüger (FPÖ) vertreten wurde - argumentierte, dass durch Wilhelm das Gerücht Personen erreicht habe, "die davon bislang keine Kenntnis gehabt haben oder die dem Gerücht keinerlei Glauben geschenkt haben". Das Gericht stellte indes fest, dass das Gerücht seit vielen Jahren bestehe und "politisch interessierten Personen" bekannt sei.

Wilhelm hatte Anfang des Jahres auf Twitter und Facebook einen Artikel des "Falter" über Haselsteiner mit einem Bild desselben gepostet und mit den Worten "Nur ein übles Gerücht. Einem Eduard Wallnöfer gleicht dieser Herr meines Erachtens überhaupt nicht" kommentiert. Damit hat Wilhelm laut Krüger die Persönlichkeitsrechte Haselsteiners verletzt. Der Anwalt des Ötztaler Bloggers entgegnete, dass das "Falter"-Foto eine Ähnlichkeit mit Wallnöfer provoziert habe und die Wochenzeitung zudem mit dem Worten "Und ewig rieselt das Urgestein" auf Wallnöfer verwiesen habe, so dass sich Wilhelm von ebendiesem Gerücht distanzieren wollte.

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