Böhmermanns Erdogan-"Schmähkritik" bleibt verboten
Das Gedicht „Schmähkritik“ des TV-Satirikers Jan Böhmermann (37) über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in größeren Teilen verboten. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag in Hamburg. Die verbotenen Passagen beinhalteten schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten von Erdogan (64) keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe, urteilte das Gericht. Anders als die übrigen Verse dienten die untersagten Äußerungen allein dem Angriff auf die „personale Würde“ Erdogans und seien deshalb rechtswidrig. Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Böhmermanns Anwalt kündigte an, notfalls - wie geplant - bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. „Das Urteil verwundert nicht“, sagte Rechtsanwalt Christian Schertz, der die Kunstfreiheit nicht gewürdigt sah. Er kritisierte erneut das Auseinanderpflücken des Textes als „falschen Ansatz und verfassungsrechtlich bedenklich“. Er bekräftigte, dass das Gedicht mit seiner Einbettung in die Sendung als Gesamtkunstwerk gesehen werden müsse. Die Kunstfreiheit sei erneut nicht gewürdigt worden, monierte Schertz. Erdogans Anwalt Mustafa Kaplan zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Türken- und Islamfeindlichkeit sind nicht mit Kunstfreiheit zu rechtfertigen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
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