ATV-Übernahme: BWB veröffentlichte Auflagen

Eingangsbereich vom ATV-Gebäude
Ein Überblick über die wichtigsten Auflagen der Wettbewerbsbehörde. Von Redaktion bis zum Werbemarkt

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat am Donnerstag ihre Auflagen für den Zusammenschluss von ATV mit ProSiebenSat.1 Puls veröffentlicht. Es handelt sich um eine umfangreiche Liste, von der Beibehaltung des Sendernamens bis zum Fortbestehen der eigenen Redaktion. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Update: 12.00 Uhr

Die Auflagen gelten für fünf Jahre. Ab 10. März 2022 darf ProSiebenSat.1 Puls4 mit ATV machen, was man für richtig hält.

ATV bleibt ATV. Mostly

Vorgeschrieben ist die Beibehaltung des Sendernamens, darüberhinaus aber auch festgehalten, "dass davon das Recht unberührt bleibt, den Sendernamen insofern zu adaptieren, als im Sendernamen vor- oder nachgestellt Ergänzungen zu "ATV" erfolgen dürfen.

Redaktion bleibt erhalten...

Die BWB schreibt vor:

  • eigenständiger Geschäftsführer für den Programmbereich
  • eigenständiger Chefredakteur
  • eigenes Budget
  • eigenes Personal
  • eigenständige Programmierung
  • eigenes Redaktionsstatut
  • Es steht im freien Ermessen des Chefredakteurs unter Einhaltung des Redaktionsstatuts auch eigene Redakteure vor Ort einzusetzen
  • ATV Aktuell wird im Ausmaß von werktäglich einer nicht kommunizierten Anzahl von Minuten fortgeführt - es gibt kein Durchschalten der PULS4-News und anderen Nachrich-tensendungen der Pro7-Gruppe statt ATV Aktuell auf ATV
  • Anlassbezogene Ausstrahlung eines politischen Informationsformats in unregelmäßigen Abständen
  • eigens moderierte Nachrichtenbeiträge
  • Dieselben Sendungen sollen (ohne Aktualisierungen) nicht über das beste-hende Ausmaß wiederholt werden, d.h. nicht einmal produzieren und ohne Aktualisierung mehrfach pro Tag abgespielt werden

...aber in welchem Ausmaß?

Vertraulich bleibt, wie hoch das Budget für die Nachrichtensendungen bleibt. Ebenso wie die vereinbarte Höhe der Mitarbeitergarantie. ATV entscheidet eigenständig auf Basis eines eigenen Budgets über die Programmgestaltung im Bereich „Nachrichten und Information“. Zur Erzielung der für eine dauerhafte Sanierung notwendigen Synergien kann das Rohmaterial für Nachrichtensendungen aus den gleichen Quellen (wie für alle Sender der P7S1P4) kommen.

Technik wandert wohl ab

Hierzu steht im Papier der BWB: "Ebenso kann die rein technische Abwicklung synergetisch bewerkstelligt werden." Das bedeutet, dass die TV-Technik auch von Puls4 aus betrieben werden dürfte.

Das Programm soll erhalten werden...

Ein Schwerpunkt soll laut BWB weiterhin auf österreichspezifische Eigenproduktionen gelegt werden, um das Senderprofil in diese Richtung weiter zu schärfen. Gerade die erfolgreichen österreichspezifischen Eigenproduktionen wie etwa „Bauer sucht Frau“, „Pfusch am Bau“ oder „Wachzimmer Ottakring“ werden fortgeführt bzw. jene, die keine ausreichende Publikumsakzeptanz finden, durch neue, österreichspezifische Eigenproduktionen im selben Ausmaß mit vergleichbarem Schwerpunkt (Format, Dauer, Aufwand) ersetzt.

...aber in welchem Ausmaß?

Die ATV Eigenproduktionen werden weiterhin von ATV produziert oder von ATV in Auftrag gegeben. Wie hoch das Programmbudget ausfällt, ist nicht bekannt.

Werbemarkt: Wenig Vorschriften

Zum Werbemarkt ist nur ein einziger Satz vermerkt: "ATV kann weiterhin eigenständig gebucht werden." Das bedeutet wohl, dass die Vermarktung künftig in den Händen von ProSiebenSat.1 Puls 4 liegt. Eine Muss-Bestimmung ist nicht gegeben.

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