Arthur Schnitzler: Cambridge einigt sich mit Erben
Die Bibliothek der Universität von Cambridge profitierte in der NS-Zeit von der Notsituation einer jüdischen Familie aus Wien: Sie verleibte sich ohne Zustimmung des Erben den Nachlass von Arthur Schnitzler ein. Und Heinrich Schnitzler, der Sohn des Schriftstellers, kämpfte nach dem Zweiten Weltkrieg erfolglos um die Rückgabe. Das berichtete der KURIER am 11. Jänner 2015.
Nun aber wurde ein sensationelles Ergebnis erzielt: Die Bibliothek von Cambridge hat Heinrich Schnitzler – beziehungsweise dessen Söhne Peter und Michael – als rechtmäßige Eigentümer des Nachlasses anerkannt. "Mit 77-jähriger Verspätung", wie es Michael Schnitzler ausdrückt. Zudem bot Cambridge "einen symbolischen Betrag als Wiedergutmachung für das Unrecht an, das durch die verweigerte Rückgabe des Nachlasses an Heinrich Schnitzler im Jahre 1938 geschah. "Wir haben das Angebot angenommen", so Michael Schnitzler, "und eine offizielle Übergabe an die Bibliothek vereinbart".
Der Nachlass bleibt also in England. "Ich konnte mich bei einem Besuch in Cambridge davon überzeugen, dass die Manuskripte, Briefe und Typoskripte sehr gut aufgehoben sind und jedem interessierten Forscher zugänglich bleiben", so Michael Schnitzler. Die Erarbeitung einer digitalen historisch-kritischen Edition der Werke Arthur Schnitzlers aus dem Zeitraum von 1905 bis 1931 im Rahmen einer binationalen deutsch-britischen Kooperation ist voll im Gange und wird noch viele Jahre andauern. Eine Rückgabe des Archivs an die Erben wäre daher kontraproduktiv.
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