Einreiseverbot für ESC-Kandidatin: Putins Absicht?

Ihr Auftritt auf der Krim war aus ukrainischer Sicht illegal.

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat nun endgültig auch den Eurovision Song Contest erreicht: Der ukrainische Geheimdienst SBU hat Russlands ESC-Teilnehmerin Julia Samoilowa die Einreise verboten. Dadurch kann die Sängerin nicht beim 62. ESC Mitte Mai in Kiew auftreten. Sie dürfe für drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen, sagte Geheimdienstsprecherin Jelena Gitljanskaja.

Die Entscheidung sei aufgrund von früheren Verstößen gegen ukrainische Gesetze getroffen worden, berichtet die Agentur Interfax. Anlass ist ein aus ukrainischer Sicht illegaler Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.

Julia Samoilowa wollte den Song "Flame Is Burning" beim Song Contest performen:

Die 27-jährige Samoilowa sitzt seit ihrer Kindheit im Rollstuhl. Am 13. März titelte die Bild in einem Bericht: "Putins mieses Spiel mit der ESC-Kandidatin". Darin heißt es: "Entweder akzeptiert Kiew die vom Kreml in letzter Sekunde ausgewählte russische Sängerin und gibt die Krim damit ein weiteres Stück weit auf. Oder man weist Julia Samoilowa aufgrund ihres Gesetzverstoßes zurück und setzt sich der Kritik der Diskriminierung von Behinderten aus. Ein perfides Spiel des Kremls, das den ESC 2017 zu einem politischen Pfand für Moskau machen soll."

Weiters wird Taras Berezowez vom "Ukrainischen Zukunftsinstitut" in Kiew in dem Bericht zitiert, der eine Absicht hinter Samoilowas Nominierung sieht. "Man will so zeigen, dass, wenn Julia Samoilowa die Einreise verweigert wird, die Ukraine nicht einmal behinderte Personen akzeptiert."

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