Lieber Herr D., während des Zivildienstes ist Ihr Sohn selbstständig krankenversichert. Nach Ende des Zivildienstes kann Ihr Sohn wieder bei Ihnen mitversichert werden.
Wenn Sie für Ihren Sohn nach Ende des Zivildienstes wieder Familienbeihilfe beziehen, müssen Sie der Krankenversicherung keine weiteren Nachweise schicken. In diesem Fall ist Ihr Sohn automatisch ab dem ersten Tag nach Ende des Zivildienstes wieder mitversichert. Beziehen Sie keine Familienbeihilfe mehr, müssen Sie einen Nachweis über den Beginn des Studiums, beispielsweise eine Inskriptionsbestätigung, vorlegen.
Grundsätzlich können Kinder während einer Schul- oder sonstigen Berufsausbildung bei ihren Eltern auch nach dem 18. Lebensjahr mitversichert sein. Die Möglichkeit der Mitversicherung besteht maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Ausbildung kann sowohl in Österreich als auch im Ausland erfolgen.
Auch während eines Pflichtpraktikums im Rahmen der Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule, das keine eigene Krankenversicherung auslöst, bleibt die Mitversicherung aufrecht. Auch hier gilt, dass dieses Praktikum auch im Ausland absolviert werden kann und die Mitversicherung dennoch bestehen bleibt.
Solange Sie für Ihren Sohn Familienbeihilfe beziehen, benötigt die Sozialversicherung normalerweise keine weiteren Nachweise für die Mitversicherung in der Krankenversicherung, da die Sozialversicherung über den Bezug der Familienbeihilfe automatisch informiert ist. Falls Sie keine Familienbeihilfe mehr für Ihren Sohn beziehen, müssen Sie für eine weitere kostenfreie Mitversicherung der Krankenversicherung regelmäßig einen Nachweis über den Studienerfolg Ihres Sohnes erbringen.
Selbst nach Abschluss des Studiums oder einer sonstigen Ausbildung ist eine Mitversicherung manchmal möglich. Diese Möglichkeit besteht für höchstens 24 Monate und soll die Zeit der Arbeitssuche nach dem Ende der Ausbildung abdecken. Die 24 Monatsfrist beginnt mit dem Ende der Schul- oder Berufsausbildung, bzw. des Studiums zu laufen und endet nach Ablauf von 24 Monaten.
Würde Ihr Sohn die Möglichkeit der Mitversicherung voll ausschöpfen wollen oder müssen, könnte er zunächst während seiner Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kostenlos mitversichert sein. Im Anschluss daran bestünde bei Erwerbslosigkeit, also für die Zeit der Arbeitssuche, noch die Möglichkeit für weitere 24 Monate beitragsfrei bei Ihnen mitversichert zu sein. Spätestens mit der Vollendung des 29. Lebensjahres fällt die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung für Kinder dann endgültig weg.
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