Verpatzter Urlaub: Ab wann gibt es Entschädigung?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien
Die Rechtsanwältin Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem großen Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Leider haben wir einen richtigen Horrorurlaub hinter uns. Das begann schon mit einer mehrstündigen Verspätung beim Abflug. Dann hat wegen der Verspätung auch der Shuttleservice nicht geklappt und weil wir offenbar die letzten Anreisenden waren, hat man uns im hässlichsten Zimmer des Hotels untergebracht.

Das Zimmer hatte weder den versprochenen Balkon mit Meerblick noch eine funktionierende Klimaanlage. Dafür kamen immer wieder unangenehme Küchengerüche beim Fenster herein, auch Kakerlaken habe ich gesehen. Es war auch sehr laut.

Alle unsere Versuche der Reklamation vor Ort sind gescheitert, weil es offenbar kein anderes freies Zimmer mehr gab.

Die letzte Woche musste meine Frau dann auch noch im Bett verbringen, weil sie eine ganz schlimme Salmonellenvergiftung hatte. Also Erholung war das keine! Was steht uns als Entschädigung zu?

Thomas F., Wien

Lieber Herr F., es tut mir sehr leid, dass Sie und Ihre Frau einen so unerfreulichen Urlaub hatten. Ihre Ansprüche sind im seit 1. Juli 2018 geltenden Pauschalreisegesetz geregelt. Ganz wichtig war, dass Sie die Mängel bereits vor Ort reklamiert haben.

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