30er in Stegersbach: Ein Behördenfehler und seine Folgen
Stegersbach: Einspruch gegen Tempo-30-Strafe deckt Behördenfehler auf.
Der Wirbel um die 30er-Zone in Stegersbach hat eine pikante Pointe: Ausgerechnet ein hochrangiger Beamter der Bezirkshauptmannschaft Oberwart brachte den Fall ins Rollen. Geblitzt, Einspruch erhoben – und plötzlich stellte sich heraus, dass die Regelung rechtlich nicht sauber gewesen sein könnte.
Das ist heikel. Denn damit hat ein BH-Beamter letztlich seine Kollegen der Bezirkshauptmannschaft Güssing in eine unangenehme Lage gebracht. Wenn eine seit Jahrzehnten bestehende Verkehrsregelung plötzlich juristisch wackelt, stellt sich automatisch die Frage: Warum ist das niemandem früher aufgefallen?
Gleichzeitig kann man den Ärger vieler Autofahrer nachvollziehen. Wenn ein Tempolimit möglicherweise nicht korrekt verordnet war, fühlen sich Betroffene zu Unrecht bestraft. Dass nun Rückzahlungen gefordert werden, überrascht daher nicht.
Tempolimit ist sinnvoll
Trotzdem sollte man eines nicht vergessen: Tempo 30 vor einer Schule ist grundsätzlich sinnvoll. Kinder bewegen sich unberechenbar, ein geringeres Tempo kann im Ernstfall entscheidend sein. Dass Raser dort hart bestraft werden, ist richtig.
Das Problem liegt eher im Detail. Gerade am Land, an Wochenenden, in den Ferien und in der Nacht sowieso, herrscht um die Schulen oft kaum Verkehr. Wenn ein 30er dann rund um die Uhr gilt, wirkt er für manche schnell überzogen – und Radarkontrollen fühlen sich rasch wie Abzocke an.
Der aktuelle Behördenfehler verstärkt genau dieses Gefühl. Und damit entsteht ein paradoxer Effekt: Eine Regel, die eigentlich der Sicherheit von Schulkindern dient, verliert an Glaubwürdigkeit. Am Ende wird jetzt vor allem über Abzocke diskutiert, und ob bestrafte Autofahrer ihr Geld zurückbekommen.
Dabei gerät in den Hintergrund, dass ein Tempolimit vor einer Schule eigentlich eine der sinnvollsten Verkehrsregeln ist. Genau diese Wertigkeit hat der Fall beschädigt.
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