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Was hat es mit den SLAPP-Klagen auf sich?

Rechtsanwalt Michael Borsky beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Mann lacht in Kamera

Von Michael Borsky

Ich lese in letzter Zeit oft von SLAPP-Klagen. Vermeintliche Politaktivisten gegen Journalisten, angebliche Spione gegen Journalisten usw. Alles zielt darauf ab, Medien mundtot zu machen. Ich finde das erschreckend und fürchte um die Pressefreiheit. Andere behaupten, dass nur gegen Hasspostings vorgegangen würde. Inzwischen kenne ich mich gar nicht mehr aus. Können Sie das ein wenig einordnen
Hanna K.

Sehr geehrte Frau K., der Begriff SLAPP begegnet uns tatsächlich immer häufiger. Die Abkürzung steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation. Gemeint sind Gerichtsverfahren, die nicht in erster Linie darauf abzielen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, sondern Kritiker einzuschüchtern, finanziell zu belasten oder von weiterer öffentlicher Kritik abzuhalten.

Das typische Beispiel: Ein Journalist veröffentlicht einen kritischen Bericht über ein Unternehmen oder einen Politiker. Daraufhin wird er mit umfangreichen Klagen, hohen Streitwerten oder einer Vielzahl von Verfahren konfrontiert. Selbst wenn die Vorwürfe letztlich nicht durchdringen, können die Kosten, der Zeitaufwand und die psychische Belastung erheblich sein. Genau darin sehen Kritiker die eigentliche Gefahr von SLAPP.

Hier lohnt auch ein Blick auf soziale Medien. Viele Nutzer glauben, dass nur der Verfasser eines Beitrags Verantwortung trägt. Tatsächlich hat sich die österreichische Rechtsprechung wiederholt mit der Frage beschäftigt, welche rechtliche Bedeutung ein Like haben kann. Es kann auch als Zustimmung gewertet werden. Dieser Umstand wurde teilweise dazu missbraucht, Abmahn- und Klagewellen loszutreten. Zuletzt hat der OGH die Haftung für Likes allerdings deutlich relativiert.

Allerdings ist die Sache nicht ganz so einfach. Nicht jede Klage gegen Journalisten, Aktivisten oder politische Gegner ist automatisch eine SLAPP-Klage. Personen, Unternehmen oder Politiker haben Persönlichkeitsrechte und dürfen sich gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Ehrenbeleidigungen oder rechtswidrige Eingriffe in ihre Rechte zur Wehr setzen. Die öffentliche Debatte leidet dabei häufig unter einer gewissen Lagerbildung. Die eine Seite bezeichnet nahezu jede Klage gegen Medien oder Aktivisten als Angriff auf die Pressefreiheit. Die andere Seite spricht reflexartig von „Hasspostings“ oder „Verleumdungen“ und hält jedes gerichtliche Vorgehen für gerechtfertigt. Beide Sichtweisen greifen zu kurz.

Einerseits braucht es eine freie und kritische Presse. Journalisten sollen Missstände aufdecken können, ohne ständig teure Verfahren befürchten zu müssen. Andererseits darf niemand rechtlos gestellt werden. Wer durch unwahre Behauptungen oder rechtswidrige Angriffe in seinen Rechten verletzt wird, muss gerichtlichen Schutz suchen können. Die EU hat das Problem erkannt. Bereits 2024 wurde die Anti-SLAPP-Richtlinie erlassen. Ziel ist es, die öffentliche Debatte zu schützen, ohne berechtigte Ansprüche auszuschließen. Österreich ist bei der Umsetzung in nationales Recht aber säumig.

Ihre Sorge um die Pressefreiheit ist nachvollziehbar. Gleichzeitig sollte man vorsichtig sein, jede Klage gegen Journalisten oder Aktivisten vorschnell als SLAPP-Klage einzuordnen. Nicht jede Kritik ist rechtswidrig – aber auch nicht jede Klage ist missbräuchlich.

Michael Borsky ist Rechtsanwalt u. Partner bei Rest, Borsky & Hofbauer Rechtsanwält:innen OG.

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