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Hilfe, Anwaltspost wegen eines Likes!

Rechtsanwalt Michael Borsky beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Mann im dunklen Anzug mit verschränkten Armen steht vor hellem Hintergrund und blickt selbstbewusst nach vorn.

Von Michael Borsky

Hilfe! Ich habe Post von einem Tiroler Anwalt erhalten. Mir wird vorgeworfen, dass ich ein rufschädigendes Posting über eine bekannte Person, die regelmäßig in politischen Diskussionssendungen auftritt, geliked hätte. Dadurch hätte ich selbst Rufschädigung begangen und müsse dafür haften. Und dann wird noch behauptet, dass jemand unter einem meiner Postings etwas Rufschädigendes kommentiert hätte und ich nun für die Löschung haften würde. Damit man mich nicht vor Gericht bringt, soll ich mehrere Tausend Euro bezahlen. Ich kann mir das nicht leisten und weiß nicht, was ich tun soll. Ich bin verzweifelt. Bitte um Ihre Hilfe!
Gerta P.

Sehr geehrte Frau P., Sie teilen Ihr Schicksal gerade mit vielen Menschen in Österreich. Ein Politaktivist, der dadurch bekannt wurde, dass er tatsächlich jahrelang in politischen Diskussionssendungen aufgetreten ist, hat es sich auf die Fahnen geheftet, jedes abträgliche Posting gegen ihn zu verfolgen. Damit macht er aber nicht Halt, er geht mit seinem Tiroler Anwalt auch gegen jene vor, die ein negatives Posting über ihn auch nur geliked haben. Zusätzlich werden jene in Anspruch genommen, die selbst gar nichts gemacht haben, sondern auf deren Profil jemand anderer einen rufschädigenden Kommentar gepostet hat. Dass dies auf Unverständnis stößt, liegt auf der Hand. Deswegen gehen die Wogen auch gerade ziemlich hoch.

Was Sie betrifft, so ist es zum einen schwer, Ihnen eine abschließende Antwort zu geben, weil es stets drauf ankommt, was Sie geliked haben und auch auf das konkrete Umfeld, in dem Sie Ihr Like gesetzt haben. Insofern kommt Ihnen nämlich eine erfreuliche Judikaturwende zugute. Die Gerichte sind von ihrer bisherigen Rechtsprechung, dass ein Like automatisch bedeutet, sich eine fremde Äußerung zu Eigen zu machen und man dafür haftet, zugunsten einer differenzierteren Lösung abgegangen. Nun heißt es, dass ein Like nicht automatisch eine Zustimmung zu einer fremden Äußerung bedeute, sondern im Regelfall einen diffusen Charakter aufweise. Es komme daher immer auf die Gesamtumstände an.

Diese kenne ich in Ihrem Fall natürlich nicht. Sollte sie aber tatsächlich bloß einen „Like-Daumen“ gesetzt haben, ohne sich zu dem fremden Posting (und dem Thema) weitergehend geäußert zu haben, gehe ich davon aus, dass Sie nach der jüngsten Rechtsprechung nicht haften. Allerdings wird man das, wie gesagt, im Einzelfall prüfen müssen.

Der zweite Punkt, den Sie ansprechen, betrifft eine Sonderkonstellation im Medienrecht. Sie haben ein Social-Media-Profil. Sie posten dort „harmlose“ Inhalte. Und jemand Dritter postet darunter einen rufschädigenden Kommentar. Für den haften Sie zwar nicht ohne Weiteres, aber es wird eine Gesetzeslücke ausgenutzt, wonach Sie trotzdem auf Löschung und Urteilsveröffentlichung geklagt werden können, obwohl Sie selbst gar nichts falsch gemacht haben.

Leider gibt es dafür derzeit keine zufriedenstellende Lösung. Es sind Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof in Ausarbeitung, denen Sie sich anschließen könnten. Und die Politik ist auf das Thema auch schon aufmerksam geworden. Über eine Gesetzesänderung wird nachgedacht, wie man hört. Ansonsten kann ich derzeit nur empfehlen, das eigene Social-Media-Profil möglichst engmaschig zu kontrollieren. 

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Michael Borsky ist Rechtsanwalt u. Partner bei Rest, Borsky & Hofbauer Rechtsanwält:innen OG.

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