Liebe Frau R., lauter Partylärm aus der Nachbarwohnung kann leider immer wieder eine Quelle des Ärgers sein. Zwar gibt es für die Silvesternacht keine speziellen Regeln, für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis wird man aber gerade zu Silvester wohl etwas toleranter sein. Wie viel Lärmbelästigung man aushalten muss, hängt davon ab, was ortsüblich ist. Es macht auch einen Unterschied, zu welcher Tageszeit gelärmt wird.
Geräusche untertags kann man nur sehr schwer verhindern oder einschränken. Anders zu beurteilen ist dies während der Nachtruhezeiten von etwa 22 Uhr bis 6 Uhr früh. In dieser Zeit werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Erregung störenden Lärms in ungebührlicherweise stellt, nach den jeweiligen Landesgesetzen, einen Verwaltungsstraftatbestand dar.
Zu Silvester gilt grundsätzlich kein anderer Maßstab, als an anderen Tagen im Jahr. Sollte der Partylärm bis in die frühen Morgenstunden derart laut sein, dass Sie und Ihr Mann in ihrer Nachtruhe gestört werden, können Sie auch in der Silvesternacht die Polizei verständigen. Die herbeigerufene Polizei wird einerseits für die gewünschte Nachtruhe sorgen und andererseits eine Verwaltungsstrafe verhängen. Diese kann in Wien mit einer Geldstrafe von bis zu 700 Euro bestraft werden.
Die Polizei unterteilt Böller, Raketen und andere Knallkörper in unterschiedliche Kategorien, die erst ab einem gewissen Mindestalter gekauft werden dürfen. Bei den Kategorien F3, F4 und S2 gilt etwa ein Mindestalter von 18 Jahren. Darunter fallen etwa Knallkörper, „Sonnen“, Feuerwerksbomben oder Kugelbomben.
Feuerwerkskörper ab 16 Jahren – wie etwa Knallfrösche oder Vulkane – fallen in die Kategorie F2. Laut österreichischem Pyrotechnikgesetz sind Feuerwerke ab der Klasse F2 im Ortsgebiet – sohin in ganz Wien – grundsätzlich verboten.
Ausnahmen gibt es nur bei entsprechenden Genehmigungen. In Wien ist daher nur das Abfeuern von sehr wenig Pyrotechnik, nämlich nur solche der Kategorie F1, zulässig. Zu diesen „Feuerwerkscherzartikeln“ zählen etwa Wunderkerzen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk oder Miniknallfrösche.
Wenn Ihre Nachbarn von ihrem Balkon zu Silvester verbotene Böller und Raketen abschießen und dies sogar dazu führen, dass Sie sich Sorgen um Ihre Sicherheit machen, etwa weil Teile davon auf Ihre Terrasse fallen, so können Sie auch deshalb die Polizei verständigen. Für ein gutes Nachbarschaftsverhältnis rate ich Ihnen, mit Ihren Nachbarn vor Partybeginn das Gespräch zu suchen.
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