Recht praktisch: Hund beißt Hund: Bleibe ich auf den Tierarztkosten sitzen?

Maria In der Maur-Koenne ist Rechtsanwältin in Wien.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

Als ich mit meinem Dackel im Stadtpark spazierte, trafen wir auf einen nicht-angeleinten Husky. Mein Hund war zwar angeleint, ich habe die beiden aber trotzdem kurz spielen lassen. Plötzlich hat der Husky zugebissen, wodurch mein Dackel eine tiefe Wunde erlitt. Aus Schreck hat mein Hund zurückgebissen und eine kleine Wunde hinterlassen. Der Besitzer des Huskys hat dann nur widerwillig Kontaktdaten ausgetauscht, weil er eigentlich meinte, dass er nichts dafür könne. Er habe seinem Hund schließlich nicht befohlen, so zu reagieren, und das wäre auch noch nie vorgekommen. Außerdem sei sein Hund ja auch verletzt. Beiden Hunden geht es dank tierärztlicher Versorgung wieder gut. Der Husky-Besitzer weigert sich aber, für meine Kosten aufzukommen. Bleibe ich auf den Tierarztkosten sitzen?

Klaus F., Steiermark

Lieber Herr F., zum Glück haben beide Hunde den Vorfall am Ende gut überstanden. Die notwendigen Tierarztkosten stellen einen Schaden dar. Schadenersatz muss immer derjenige leisten, der den Schaden rechtswidrig verursacht hat.

In Ihrem Fall hat zwar nicht der Husky-Besitzer selbst Ihren Dackel verletzt, er ist allerdings Halter des Hundes und daher dafür verantwortlich, dass sein Hund beaufsichtigt ist und niemandem einen Schaden zufügt. In Grazer Parks herrscht flächendeckend Leinenpflicht, gegen die der Besitzer des Husky verstoßen hat. Das indiziert bereits, dass die Beaufsichtigung des Hundes nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat. Für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung ist der Husky-Besitzer beweispflichtig. Er müsste für eine Schuldbefreiung also beweisen, dass er den Hund sorgfältig unter Kontrolle hatte.

Wäre es nicht das erste Mal gewesen, dass der Husky zugebissen hat, hätte der Hundebesitzer sogar besondere Vorsicht walten lassen müssen. Dass ein solches aggressives Verhalten des Husky nie vorgekommen ist, mag zwar ein Indiz sein, dass der Hund friedfertig ist, befreit den Hundebesitzer aber nicht von seiner Aufsichtspflicht. Auch für Erstbisse haftet der Hundebesitzer. Der Mythos des „Freibisses“ ist also falsch.

Wenn beide Hunde verletzt sind, werden die Tierarztkosten oft geteilt. Tiere sind zwar rechtlich explizit keine Sachen, werden aber in weiten Teilen der Rechtsordnung wie Sachen behandelt. Gerade die Heilungskosten stellen eine Ausnahme dar. Heilungskosten müssen nicht nur bis zum Wert des Tieres ersetzt werden, sondern in jener Höhe, in der ein verständiger Tierhalter sie aufgewendet hätte.

Ob Heilungskosten zu ersetzen sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei spielen die Einhaltung der Haltungsbedingungen, wie Leinen- oder Beißkorbpflicht, aber auch zum Beispiel die Größe oder Vorgeschichte der involvierten Hunde eine Rolle. Die Sorgfalt des Hundehalters muss an die konkrete Gefährlichkeit des Hundes angepasst werden.

Der Hundehalter des Huskys hat diesen anders als Sie Ihren Dackel offenbar nicht ordnungsgemäß geführt. Der Husky ist auch größer als Ihr Dackel, weshalb von seinen Bissen grundsätzlich mehr Gefahr ausgeht. Hinzu kommt noch der Umstand, dass der Husky zuerst zugebissen hat und Ihr Dackel vermutlich aus Schreck reagierte. All das spricht dafür, dass Ihnen die Tierarztkosten zu ersetzen sind.

eMail: rechtpraktisch@kurier.at

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