Liebe Frau P., tritt ein neuer Partner in das Leben eines getrennt lebenden Elternteils und damit zumeist auch in das Leben eines Kindes, kommt es leider immer wieder zu Schwierigkeiten. Es ist empfehlenswert, einen neuen Partner behutsam ins Familienleben zu integrieren und dabei alle mitbetroffenen Personen – und dazu gehört auch der andere Elternteil – mit einzubeziehen.
Im Zentrum rechtlicher Fragen rund um Kinder steht immer das Kindeswohl. Alles, was Sie in Bezug auf Ihr Kind entscheiden, sollte zum Wohl Ihres Sohnes sein. Solange das Kindeswohl durch den Kontakt zu Ihrem neuen Partner nicht gefährdet ist, hat ihr Ex-Mann somit prinzipiell kein Recht, den Aufbau einer Beziehung zwischen Ihrem Sohn und Ihrem Partner zu verbieten. Es steht Ihnen auch zu, Teile der Erziehung und Pflege auf andere Personen zu übertragen. Ebenso wie Sie die Großeltern oder einen Babysitter einsetzten können, dürfen Sie auch Ihren Partner darum ersuchen, Ihren Sohn von der Schule abzuholen und ihn auch alleine zu betreuen. Nur dann, wenn Ihr neuer Freund dem Wohl Ihres Sohnes massiv schaden würde, da er beispielsweise mit der Betreuung völlig überfordert ist und daher zu unangemessenen Erziehungsmethoden greift, könnte das Gericht weitere Kontakte zwischen Ihrem Sohn und Ihrem neuen Partner untersagen. Dazu müsste das Verhalten Ihres Freundes aber eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Ihrer Beschreibung ist das aber überhaupt nicht zu entnehmen.
Sollte Sie Ihren Partner in Zukunft heiraten, so hat er Ihnen gegenüber sogar die Pflicht, Sie bei der Betreuung Ihres Sohnes zu unterstützen. Der neue Ehepartner eines alleinerziehenden Elternteils wäre auch aufgrund seiner Beistandspflicht zur Hilfe bei der Betreuung seiner Stiefkinder verpflichtet. Obsorgeberechtigt wird Ihr Partner aber nicht. Ihr Freund muss sich bei der Hilfe in der Erziehung Ihres Sohnes daher immer an Ihrem Willen und an den Wünschen Ihres Ex-Mannes als ebenfalls obsorgeberechtigten Elternteil orientieren. In alltäglichen Angelegenheiten dürfte er Sie dann auch vertreten. Beispielsweise darf er auch eine Entschuldigung für den Sportunterricht schreiben.
Da Ihr Sohn offenbar gut mit Ihrem neuen Partner auskommt, kann Ihr Ex-Mann diesen Umgang nicht verbieten. Gibt es nämlich keinen nachvollziehbaren kindeswohlgefährdenden Grund, weshalb ein Elternteil den Kontakt zu bestimmten Personen ablehnt, darf er sich in die Frage, wer konkret das Kind betreut, während es beim anderen Elternteil ist, nicht einmischen.
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