Recht praktisch: Dürfen Nachbarn Gegenstände im Stiegenhaus deponieren?

Maria In der Maur Koenne ist Rechtsanwältin in Wien.
Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Maria  In der Maur-Koenne

Maria In der Maur-Koenne

In unserem Mehrfamilienhaus stehen immer öfter Gegenstände im Stiegenhaus herum, von Müllsäcken über Kinderwägen bis hin zu Fahrrädern. Mich ärgert das als Eigentümerin sehr, weil es immer mehr zu einem Parcours wird, zu meiner Wohnungstür zu gelangen. Ich würde das gerne mit meinen Nachbarn besprechen, wollte allerdings zuerst sichergehen, dass ich hier überhaupt im Recht bin. Dürfen meine Nachbarn das Stiegenhaus einfach als Lagerhalle verwenden?

Renate P., Wien

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