Finderlohn

Von der Fundbox in die Justizanstalt - da passt was nicht
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

 

Kürzlich erfreute uns die Schlagzeile „Mann in Fundbox entdeckt“ sehr. Die Entdeckung ist ja die Schwester des Findens, und somit hatte alles seinen Sinn.

Konkret ging es um einen Ukrainer, der in eine dieser in Wien aufgestellten Boxen geklettert war. Ein Zeuge der Untat verständigte flugs die Polizei. Die nahm den Fundbox-Eindringling fest und lieferte ihn wegen Einbruchs in eine Justizanstalt.

Nun fragt sich: In eine Fundbox sollen nur Gegenstände mit einem Wert von weniger als 10 Euro geworfen werden – der angebliche Einbruch war also eine Marginalie. Und: Darf ein Mensch, der nachweislich ein Vielfaches wert ist, in eine Fundbox? Oder muss sich der beim „zentralen Fundservice, beim magistratischen Bezirksamt“ oder „außerhalb der Öffnungszeiten bei der Feuerwache im Rathaus“ (© wien.gv.at) selbst abgeben? Gebührt ihm im Falle der Selbstabgabe, so oder so, nicht eigentlich Finderlohn? Aber ob sie den in der Justizanstalt auch wirklich zahlen ...?

andreas.schwarz@kurier.at

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