Ärztin oder Apotheke
Der geschätzte Zeit-Kolumnist Harald Martenstein ist ein brillanter Schreiber gegen den Strich – und ein guter Hörer. Er erlauschte jüngst, dass der im Überschalltempo verlesene Arzneiwerbungszusatz nicht mehr „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Apotheker“ lautet, sondern nunmehr „… fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt, oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ heißt.
Das ist interessant. Die Hauptanforderung an den Satz besteht ja darin, dass er gesprochen quasi nicht stattfindet (idealerweise in minus 0 Sekunden), damit mehr Platz für die Werbebotschaft bleibt. Dennoch wurde das generische Maskulinum zugunsten einer längeren Warnung gekippt. Die versteht zwar keiner in dem Tempo, aber Gender ist Gender.
In Deutschland. Bei uns heißt es nach wie vor „ÜberWirkungundmöglicheunerwünschteNebenwirkungen
informierenGebrauchsinformationArztoderApotheker“. Ärztin oder Apothekerin dürfen dennoch gefragt werden. Von denen, die an der Packungsbeilage scheitern.
andreas.schwarz@kurier.at
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