Na

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Kurz vor Gericht und ein "Na" mit vielen Bedeutungen
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Nun tritt also Herr Kurz erneut vor die Kameras. Nicht für noch ein Comeback auf der Leinwand, sondern weil Fotografen der in- und ausländischen Presse festhalten wollen, wie er auf der Gerichtsbühne schaut. Kleiner Tipp vorab: unergründlich ernst-lächelnd.

Dem Richter wird der Ex-Kanzler dann den Unterschied zwischen „Na“ und „Nein“ erklären – eines von beiden sprach er ja einst auf die Frage, ob er die Besetzung eines bekannten Postens mitgeschmi(e)det hat.

„Na“ kann einen Satz einleiten wie das englische „well“. Es kann mit „alsdann“ hinten dran selbstgefällige Zufriedenheit vermitteln. „Na na!“ mit erhobenem Zeigefinger hält Kinder von Unfug ab und ist freundlicher als „Nein nein“. „Na hearst!“ ist ein Ausruf, der nichts gemein hat mit „Nein, Horst“. Und inhaltsschwer kennen wir das „Na“ aus dem Opus-Welthit „Life is life“ („Na na na na-na“).

Auf die Frage nach einem Comeback ins politische Life wird Kurz später sagen: „Na, es ist allgemein bekannt...“

andreas.schwarz@kurier.at

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