Die Logik und der Wirt

Die Logik und der Wirt
Im Lockdown war eh alles erlaubt - nur den Wirten nicht. Danach auch nicht.
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

Jetzt, da der „harte Lockdown“ (pruust!) bald endet, darf man festhalten: Im „Lockdown“ durfte man zwecks Skigaude in enge Gondeln steigen; im Supermarkt vom Toaster bis zum Brettspiel kaufen, was das Herz begehrt (und gelockdownte Geschäfte verwehrten); sich in U-Bahnen und im Stau drängen, weil keiner die „strikte Ausgangssperre“ kontrollierte – ins Wirts- und Kaffeehaus durfte man nicht.

Nach dem „Lockdown“ darf man die Christkindlmärkte stürmen (beim Punsch-Drängen mit Abstand zum Punschstand); sich in Shoppingcentern wälzen (am Sonntag, dem 19., ist die Hetz am größten); das Haupthaar stutzen und andere körpernahe Dienstleistungen (zu-)lassen; in Sporthallen schwitzen, 2-G – nur ins Wirts- und Kaffeehaus darf man in weiten Teilen des Landes noch nicht.

Das ist eine Logik, die einem nach dem vierten Viertel nicht einfiele, hätte der Wirt offen. Aber es ging nie um Logik, sondern immer um Lobby – die beste Aufsperr-Lobby.

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