Vom Partner hingehalten: Schadenersatz für den geraubten Kinderwunsch?

Bodenmarkierung Schutzweg, hier gehen Kinder
Immer wieder werden Menschen mit Kinderwunsch von ihren Partnern hingehalten. Ein unfaires Spiel mit der Zeit - das ein Nachspiel haben kann.
Diana Dauer

Diana Dauer

Eine frohe Botschaft gab den Anstoß. "Wollt ihr wirklich Stress bekommen?", fragt einer meiner Freunde in die Runde. Er weiß, wie es um die Beziehungen seiner Freunde bestellt ist. Das Baby-Thema hängt wie ein Damoklesschwert über allen, die mit an diesem Tisch sitzen.  

Mehr hat es deswegen gar nicht gebraucht. Alle Blicke fallen auf sie, seine Partnerin, die heute Soda-Zitrone statt Weißwein trinkt. "Gratuliere!", quietschen die überraschten FreundInnen. Glückwunschbekundungen und Umarmungen werden ausgetauscht. 

Da saßen sie, die kinderlosen Paare vor gigantischen Cordon bleus und überdimensionalen Käsespätzle-Pfannen und stellten ihren Eltern werdenden Freunden die obligatorischen Fragen: Wann ist der Geburtstermin? Wie habt ihr es herausgefunden? etc.etc. 

Ob sie die Antworten wirklich hörten? Ich fürchte nein. Schon kurz nach der Verkündung hat das glückliche Elternpaar nicht mehr die ungeteilte Aufmerksamkeit. Besonders bei einem Paar an diesem Tisch hat längst das Gedankenkarussell Fahrt aufgenommen: Was heißt das für mich? Was heißt das für uns? Was jetzt? "Wir reden zu Hause", zischt es aus einer Ecke des massiven Holztischs. Keiner will, dass sich aus dem netten Abend unter Freunden Dramen entflechten. Aber der Stein rollt. 

Hinhalten und Hinhalten und Hinhalten

Am nächsten Tag stoppt das Karussell (endlich). Es kommt, wie es muss. Einer wurde zu lange hingehalten. Der andere wollte sich nicht festlegen und "konnte" nichts versprechen. Fällt jetzt kein Ja, ist es aus.

Hier ist der Schmerz am größten. 

Aber über "banalen" Herzschmerz durch Trennung muss ich hier nicht reden, der wurde im Übermaß besungen und beschrieben. Aber Trennungen aus Vernunft, weil der Kinderwunsch stärker ist, sind schrecklich unglamourös - und bekommen selten Balladen. 

Denn was, wenn die Person mit dem Kinderwunsch nicht geht? Was, wenn sie den Worten "bald" immer wieder traut, während die Kombination der Buchstaben ihre Bedeutung verliert? 

Obacht ist geboten! Fast könnte man es übersehen, denn es passiert langsam und still, das Wegnehmen des Traumes von einem (gemeinsamen) Kind. 

Wie geschieht es? Durch andauernde Nicht-Entscheidung des Partners. Durch das Versprechen "bald" -nur um dann nie "so weit" zu sein. Jahrelanges hinhalten, täuschen – bis es zu spät ist. 

Selbst schuld. Hätte er oder sie halt einfach früher gehen sollen. (Ja, auch bei Männern sinkt die Fruchtbarkeit ab Mitte 30). So einfach ist es nicht, sei den Schnellrichtern gesagt. Hier wird Hinhalten zur Täuschung. Das Nicht-Antworten nimmt dem/der PartnerIn die Chance auf eine informierte Entscheidung.

Und dann? Was bleibt dem Getäuschten mit dem unerfüllten Kinderwunsch? Pech? Trauer? Therapie? Ja. Doch vielleicht mehr: Eine Frau hat in der britischen Zeitung Telegraph eine praktisch-finanzielle Frage gestellt, die unsere Aufmerksamkeit verdient. Sinngemäß übersetzt: "Mein Ex hat mir meine fruchtbaren Jahre genommen. Schuldet er mir Schadensersatz?"

Kann man den (Ex-)Partner auf Schadensersatz klagen, wenn er/sie mich bei der Kinderfrage hinhält? 

Hier ein kleiner rechtlicher Service: Was sagt das österreichische Schadenersatzrecht?

Es handelt sich hier um einen ideellen Schaden. Und ideelle Schäden sind Gefühlsschäden. Da ist die Rechtslegung zurückhaltend. 

Aber: Betrachten wir  § 1328 ABGB 1a. zum geschlechtlichen Selbstbestimmungsrechts. Es besagt: "Wer jemanden durch eine strafbare Handlung oder sonst durch Hinterlist, Drohung oder Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnisses zur Beiwohnung oder sonst zu geschlechtlichen Handlungen mißbraucht, hat ihm den erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu ersetzen sowie eine angemessene Entschädigung für die erlittene Beeinträchtigung zu leisten."

Geld für Schmerz: Ein Versuch

Das Stichwort hier: Hinterlist. Natürlich muss hier Selbstverantwortung bedacht werden. Wer den anderen bewusst täuscht, um ihn zu halten, könnte für ideellen Schaden haften. Allerdings: Das wurde in Österreich noch nie ausjudiziert. 

Jetzt stellt sich die moralisch-philosophische Frage: Kann Geld den Schmerz des nicht erfüllten Kinderwunsches aufwiegen? Zumindest symbolisch. Es gibt dem seelischen Schmerz eine Zahl, macht sie messbar. Vielleicht muss dieser seelische Schmerz erst mit Geld und einem Gerichtsurteil aufgewogen werden, damit wir ihn ernst nehmen. Ein Versuch wäre es.

Dauerzustand" ist die Kolumne von Newsdesk-Redakteurin Diana Dauer über die Lebenswelt als kinderlose Millennial-Frau, über das Älterwerden, Schablonen, die man ausfüllen muss und Alltags-Sexismus.  diana.dauer@kurier.at

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