Am Leben

Am Leben
Über amtliche und andere Lebensbestätigungen
Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

 

Nach einem Corona-Test flatterte dem Autor dieser Zeilen nun ein Laborbefund ins Haus, der diese erste Zeile trägt: „Diagnose: ––; Tod: ––“.

Schön, wenn man gleich erfährt, dass man noch am Leben ist. Ohne Diagnose, aber schriftlich. Später steht dann doch „Krankheit: Neuartige Coronavirus Infektion (2019-nCoV)“; „Status: Nicht Erkrankt“. Das ist zum bescheinigten Leben (und mit großen Initialen) ja wie Schlagobers zum Kuchen.

Apropos bescheinigtes Leben: In Österreich kann man sich auf dem Magistrat, wie’s so schön heißt, eine Lebensbestätigung ausstellen lassen. „Mit der Lebensbestätigung wird bescheinigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bestätigung am Leben ist“, heißt es in den Ausführungen. Es braucht nur einen amtlichen Lichtbildausweis und das Erscheinen auf dem Amt, lebendig.

Und für alle, die jetzt fragen, ob die übliche Voraus-Erinnerung an dieser Stelle auch noch am Leben ist: Ja, heute in drei Monaten ist Weihnachten!

andreas.schwarz@kurier.at

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