Kulturgut Käsekrainer in Gefahr

Kulturgut Käsekrainer in Gefahr
Slowenien will die Bezeichnung "Krainer Wurst" durch die EU schützen lassen. Die in Wien auch "Eitrige" genannte Wurst bräuchte dann einen anderen Namen. Protest im Anmarsch.
Kulturgut Käsekrainer in Gefahr

Das kann den Österreichern nicht Wurscht scht sein. Ein deftiger Disput droht zwischen Österreich und den slowenischen Nachbarn auszubrechen. Seine Geschichte: Slowenien will die auch in Österreich verwendete Bezeichnung "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung eintragen lassen. Das würde für Wiener Würstelstände bedeuten, dass sie keine Käsekrainer mehr verkaufen könnten. Und das obwohl die Wurstspezialität Anfang der 80er-Jahre in Österreich erfunden wurde. "Eine Umbenennung der beliebten Spezialität ist schlichtweg unmöglich. Die Wiener Würstelstände sind ein touristisches Markenzeichen von Wien und Käsekrainer dürfen im Sortiment nicht fehlen. Man kann ja auch nicht einfach das Wiener Schnitzel von der Speisekarte eines Wiener Beisls streichen. Die Frankfurter Würstel heißen in Deutschland übrigens Wiener Würstel und das ist ja auch kein Problem. Der Verlust der Käsekrainer käme für die Gastronomie auf jeden Fall dem Verlust eines Kulturguts gleich. Außerdem würde es für die Unternehmer einen enormen Absatzverlust bedeuten. Und die haben schon genug wirkliche Probleme, um die sie sich kümmern müssen", so Josef Bitzinger  von der WK Wien, die gegen die Bestrebungen der Slowenen protestiert.

 

Es geht um den Schutz der Herkunftsbezeichnung

Laut Patentamt liegt der"EU-Kommission ein Antrag von Slowenien auf alleinige Unterschutzstellung der »Krainer Wurst" vor. Generell werden zwei verschiedene Schutzbezeichnungen unterschieden: "Geschützte Ursprungsbezeichnung" (g. U.) und "Geschütze geographische Angabe" (g. g. A.). Erstere bezieht sich auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, deren Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Für Zweitere ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand. Beispiele aus Österreich sind:  Marchfeldspargel (g. g. A.), Wachauer Marille (g. U.), Gailtaler Almkäse (g. U.) und Tiroler Speck (g. g. A.).

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