Wie darf ich das Geld der Kinder veranlagen?
Zwei Anwälte, zwei Ansichten, eine Rechtslage: Das Wiener Duo erzählt Geschichten aus seiner Ehe, beantwortet Fragen, die uns im Alltag beschäftigen, erklärt, was vor Gericht zählt – und wie er oder sie die Causa sehen.
Von Mag. Carmen Thornton & Mag. Johannes Kautz
Der Fall: Im legendären Film „Wall Street“ verkörpert Michael Douglas bereits in den 1980ern den skrupellosen Finanzhai, der den armen Anlegern schamlos das Geld aus der Tasche zieht. Die grenzenlose Gier und moralische Verkommenheit von unseriösen Scharlatanen prägen das Bild von der Finanzwelt. Die Finanzkrise schien die Vorstellungen von Banken und Hedgefonds als profitgierige Geldhäuser und gefräßige Heuschrecken zu bestätigen. Und Finanzskandale wie Madoff, Wirecard sowie die gefühlt täglichen Meldungen von Anlagebetrug mit Kryptowährungen und ETFs tragen dazu bei, dass viele dem Kapitalmarkt mit allem, was dazugehört, mit einer gehörigen Portion Skepsis begegnen. Im Land der Bausparer ist auch der Gesetzgeber auf Sicherheit bedacht, wenn es um die Verwaltung von fremden Vermögen geht. Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass dabei oft der Ertrag zu kurz kommt, über alle Generationen hinweg.
Sie:
Auch Minderjährige können Vermögen haben. Oft vermachen die Großeltern einen Teil ihres Vermögens gleich den Enkelkindern oder die Eltern übertragen nach der Scheidung den Bausparvertrag oder sogar eine Liegenschaft an die Kinder, weil sie sich nicht über die Aufteilung einigen können. Das funktioniert auch in strittigen Fällen erstaunlich gut.
Frei verfügen dürfen Minderjährige über ihre Finanzen aber – mit Ausnahme des Taschengelds – nicht. Die Verwaltung obliegt den Eltern. Und dabei gilt: Hauptsache, die Veranlagung ist sicher, die Wirtschaftlichkeit ist zweitrangig. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollen die Eltern das Vermögen ihrer Kinder zwar erhalten und nach Möglichkeit vermehren, indem sie es sicher und möglichst fruchtbringend anlegen.
Carmen Thornton ist Rechtsanwältin in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteDoch bei der Auswahl an mündelsicheren Anlageformen ist das ein Wunsch nach einer Eier legenden Wollmilchsau. Mündelsicher sind Spareinlagen, Bankguthaben und risikoarme Wertpapiere wie österreichische Staatsanleihen, Pfandbriefe oder den Bundesschatz. Wer einen Hauch von Kapitalmarktluft schnuppern will, kann auch einen mündelsicheren Investmentfonds aus der Liste der FMA auswählen. Bei diesen Veranlagungen brauchen die Eltern selbst bei größeren Beträgen keine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Üppige Renditen dürfen sie sich aber nicht erwarten. Sicher ist nur der inflationsbedingte Wertverfall.
Liegenschaften als Alternative
Wer den Auftrag, das Vermögen zu vermehren, ernst nimmt, dem bleibt eigentlich nur die Investition in Liegenschaften. Doch dafür benötigt man ausreichend Kapital, ein Verkehrswertgutachten und eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Ein Schnäppchen wird man so eher nicht machen.
Andere Anlageformen sind nur mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes zulässig, wenn sie zum außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören. Eine fixe Grenze, ab wann dies der Fall ist, gibt es aber nicht und selbst Pensionsvorsorgeprodukte, mit denen man eher nicht in Spekulationsverdacht gerät, müssen gerichtlich abgesegnet werden. Daher ist man gut beraten, im Zweifel einen Antrag zu stellen. Das Gericht hat dann mithilfe eines Sachverständigen zu prüfen, ob auch ein Finanzfachmann sein Geld so anlegen würde.
Dass kein Veranlagungsexperte ausschließlich in mündelsichere Produkte investieren würde, wird dabei gerne außer Acht gelassen. Auch hier werden kapitalmarktaffine Eltern also nicht fündig werden. Der OGH hat sogar Gold als ungeeignet angesehen. Und der Aktienmarkt oder spekulative Produkte, die eine sinnvolle Rendite bringen, sind in der Praxis sowieso tabu. Ob eine vorsichtige Beimischung zulässig ist, wurde noch nicht entschieden, die bisherige Rechtsprechung macht aber wenig Hoffnung. Und die Aussicht auf ein Genehmigungsverfahren durch drei Instanzen, in dem die geplante Veranlagungsstrategie auf den Prüfstand gestellt wird, dürfte so ein Vorhaben eher unattraktiv machen.
So zwingt das Gesetz die Eltern praktisch zu einer Vermögensverwaltung, bei der jeder Experte entsetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlägt. Und bei all den Vorgaben kann man ihnen auch nicht wirklich verdenken, wenn sie gleich beim Sparbuch bleiben.
Hat das Kind ein Aktiendepot geschenkt bekommen oder geerbt, müssen die Eltern es zumindest nicht auflösen. Eine mündelsichere Veranlagung ist nur bei einer Umschichtung oder Neuinvestition erforderlich. Ganz nach dem Motto: Wer nichts tut, kann auch nichts falsch machen.
Er:
Auch bei den Pensionen wird im Bestreben nach Sicherheit mitunter die wirtschaftliche Vernunft geopfert. Im staatlichen Pensionssystem garantieren wir uns die Pensionen ohnehin selbst. Das ist so wie eine Kapitalgarantie des Emittenten einer Anleihe. Klingt gut, ist im Garantiefall aber ziemlich wertlos. Und sicher ist nur, dass sich die Rechnung nicht ausgeht. Schon jetzt kommt mehr als ein Viertel der Pensionsausgaben aus dem Budget. Die erste Säule des Pensionssystems gleicht eher einem Gipsfuß, der so lange ruhiggestellt wurde, dass er das eigene Gewicht nicht mehr tragen kann.
Johannes Kautz ist Rechtsanwalt in Wien.
©Thornton & Kautz RechtsanwälteUmso wichtiger ist die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge. Hier zahlt der Arbeitgeber freiwillig – meist auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung – für jeden Arbeitnehmer Beiträge in eine Pensionskasse oder eine Versicherung ein, die das Vermögen in einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft veranlagt. Beim Pensionsantritt wird das einbezahlte Kapital samt den Erträgen verrentet.
Lebensphasenmodell
Auch dieses System muss natürlich reguliert werden. Bei den Pensionskassen ist die Balance zwischen Sicherheit und Ertrag dabei recht gut gelungen. Die Veranlagungsvorschriften beschränken zwar den Anteil an Aktien und spekulativen Veranlagungen, lassen den Pensionskassen aber ausreichend Spielraum. Das Lebensphasenmodell ermöglicht es, anfangs eine riskantere und ertragreichere Veranlagung zu wählen und das Risiko bis zum Pensionsantritt sukzessive zu reduzieren. Und die Mindestertragsgarantie, die zulasten der Performance geht, kann vertraglich ausgeschlossen werden. Das Ergebnis ist eine stabile Performance, die ausgerechnet von jenen kritisiert wird, die lautstark nach noch mehr Sicherheit schreien.
Im System der Abfertigung Neu hat sich hingegen die Bausparermentalität etwas breitgemacht. Die Beiträge von 1,53 % des Bruttoeinkommens werden zwar auch am Kapitalmarkt veranlagt. Die Vorsorgekassen sind dabei aber deutlich limitierter als die Pensionskassen. Der Aktienanteil ist mit 40 % begrenzt und es gibt eine gesetzliche Kapitalgarantie, für die eine Risikovorsorge zu treffen ist. Wenig überraschend, bleibt auch die langfristige Performance deutlich hinter jener der Pensionskassen zurück.
Reform der Altersvorsorge
Doch der Gesetzgeber kann klüger werden, zumindest wenn es keine Wählerstimmen kostet. Vergangene Woche wurde im Ministerrat eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Die Veranlagungsvorschriften für Vorsorgekassen werden gelockert. Und es soll in Zukunft auch bei der Abfertigung Neu ein Modell geben, in dem die Beiträge ohne Kapitalgarantie in einem Lebensphasenmodell angelegt werden können. Der Umstieg in das neue System wird freiwillig sein. Außerdem werden alle ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit bekommen, ihre Abfertigung über einen standardisierten Generalpensionskassenvertrag in eine Pensionskasse zu übertragen, um eine Zusatzpension zu erhalten. Bisher war das nur möglich, wenn es im Betrieb des Arbeitgebers schon eine Pensionskassenlösung gab.
Da im staatlichen Pensionssystem die großen Reformen regelmäßig an der Angst vor dem Wahltag scheitern, macht es Sinn, die zweite Säule zu stärken. Um eine ausgewogenere Verteilung der Pensionslast zu erreichen, wird aber auch der Staat mit steuerlichen Anreizen nachhelfen müssen. Dass die Eigenbeiträge in die Pensionskasse steuerlich noch attraktiver werden, ist ein erster Schritt. Weitere sollten folgen.
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