Reisen mit Vierbeiner: Was Tierbesitzer jetzt beachten müssen
Trotz wirtschaftlich und politisch angespannter Zeiten lassen sich die Österreicherinnen und Österreicher nicht von ihren Urlaubsplänen abbringen. Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, wollen sieben von zehn Befragten im Sommer verreisen, rund ein Drittel sogar mehrmals. Knapp drei Viertel werden innerhalb Europas unterwegs sein. Wer sein Haustier mitnimmt, muss allem voran die richtigen Dokumente einpacken.
„Hat der Vierbeiner keine gültigen Papiere, kann es vor allem bei der Heimreise aus Nicht-EU-Ländern massive Schwierigkeiten geben“, warnt Zoodoc Katharina Reitl. Der KURIER-Tiercoach erklärt die wichtigsten Bestimmungen und appelliert, sich rechtzeitig über länderspezifische Gesetze zu informieren. Online verschaffen etwa www.oesterreich.gv.at oder Autofahrerclubs Überblick.
EU-Heimtierausweis ist bei der Einreise nach Österreich gefragt
Der blaue EU-Pet-Pass ist auf Reisen Pflicht. Er enthält Daten über Haustier, Halter sowie veterinärmedizinische Behandlungen. „In Österreich hat fast kein Hund mehr einen gelben Impfpass“, weiß Reitl aus der Praxis. Welpen von seriösen Züchtern werden mit dem EU-Heimtierausweis übergeben ebenso wie Vierbeiner aus dem grenzüberschreitenden Tierschutz.
Viele Urlauber nehmen Tollwut auf die leichte Schulter“, sagt die Tierärztin aus der Ordination Tiergarten Schönbrunn. Tatsächlich tritt die Krankheit in Mittel- und Westeuropa nur noch selten auf. Vor allem in Osteuropa und auf dem Balkan werden jedoch immer wieder Fälle registriert.
Schutzimpfung vor Tollwut rettet Leben - und ist Pflicht
Kommt es nach einer Infektion mit dem Rabies-Virus zu Symptomen, gibt es keine Rettung – weder für Mensch noch für Tier. „Früher war die Tollwutimpfung jedes Jahr fällig. Heute reicht dank veränderter Wirksamkeit eine Auffrischung alle drei Jahre“, sagt der Zoodoc. Bei Reisen in Risikogebiete erhöht ein kürzeres Impfintervall die Sicherheit.
An der Grenze zählt jedenfalls das Impfdatum. Fehlt der Nachweis, verweigert der Amtstierarzt Hund, Katze und Frettchen die Einreise. Es drohen Isolationsmaßnahmen auf eigene Kosten.
„Eine wochenlange Quarantäne ist für den Vierbeiner ein Drama und für den Halter stressig und teuer“, sagt Reitl. Selbst bei einer sofortigen Nachimpfung gilt der Schutz erst nach 21 Tagen. Zusätzlich verlangen manche Nicht-EU-Länder, darunter Serbien, beim Grenzübertritt eine Tollwut-Antikörper-Bestimmung.
EU-Pet-Pass ist ein offizielles Dokument
„Der EU-Pet-Pass ist ein offizielles, möglichst fälschungssicher gestaltetes Dokument“, sagt der KURIER-Tiercoach. Stimmen die Angaben im Ausweis nicht mit der Nummer auf dem Mikrochip bzw. dem Eintrag in der Heimtierdatenbank überein, gibt es Probleme. Manipulation ist kein Kavaliersdelikt.
Damit der Urlaub für alle erholsam wird, rät Reitl: „Informieren Sie sich rechtzeitig über Ein- und Ausreise-Bestimmungen, aber auch über vorgeschriebene Parasitenbehandlung am Reiseziel, Leinen- und Maulkorbpflicht und ob die Rasse dort als Listenhund gilt.“
Der KURIER-Tiercoach Frau Dr. Katharina Reitl aus der Tierärztlichen Ordination Tiergarten Schönbrunn gibt exklusiv für den KURIER regelmäßig Tipps zur Haustierhaltung.
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