Endgültiges Aus für gefährlichen Insektenkiller Chlorpyrifos

Auch die Ende Jänner auslaufende Zulassung der Variante Chlorpyrifos-Methyl wird nicht mehr erneuert.

Das gefährliche Insektizid findet sich auf Orangen, Bananen, Paprika oder Reis. Wegen Gesundheitsrisiken wird das intensiv genutzte Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos jedoch ab Ende Jänner in Europa verboten. Die EU-Staaten billigten nun am Freitag mehrheitlich den Vorschlag, das Mittel nicht mehr zuzulassen.

Der Insektenkiller bekämpft Schädlinge in der Landwirtschaft, steht jedoch unter Verdacht, Erbgut und Nerven bei Kindern zu schädigen.

Verboten wird auch die Variante Chlorpyrifos-Methyl, wie die EU-Kommission bestätigte: Österreich ist im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) durch einen Fachexperten der AGES vertreten gewesen.

Hierzulande ist sowohl der Handel als auch der Einsatz dieser Insektizide erlaubt: Chlorpyrifos-haltige Produkte sind für eine Vielzahl von Anwendungen im Acker-, Obst- und Weinbau sowie im Forst zugelassen. Details dazu finden sich im sogenannten Pflanzenschutzmittelregister. In Deutschland sind nach offiziellen Angaben schon seit 2013 keine Produkte mit dem Wirkstoff mehr auf dem Markt.

Was bedeutet das für Produkte, die in Österreich auf dem Markt sind?

Hintergrund sind Bewertungen der europäischen Lebensmittelbehörde Efsa, die mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit bestätigt hatte. Die EU-Kommission hatte deshalb vorgeschlagen, die Ende Jänner auslaufende Zulassung nicht zu erneuern. Gesundheits- und Umweltaktivisten begrüßten das Verbot. Das sei ein "Sieg für künftige Generationen", erklärte das Netzwerk Heal und das Pesticide Action Network Europe.

Eine Langzeitstudie aus Kalifornien dokumentierte bereits vor acht Jahren, dass das Pflanzenschutzmittel die Entwicklung des kindlichen Gehirns im Mutterleib schädigen kann. Die Höchstwerte wurden EU-weit heruntergesetzt, verboten wurde das Insektizid damals nicht.

Sobald die Entscheidung vom Freitag im Jänner formalisiert ist, sind alle EU-Staaten verpflichtet, die Zulassung für die beiden Chemikalien zurückzuziehen. Danach können sie noch eine Übergangsfrist für Gebrauch, Lagerung oder Entsorgung von maximal drei Monaten gewähren.

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