Veränderungen für den Zivildienst
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Karoline Edtstadler von der ÖVP möchte den Zivildienst umgestalten.
Sie hat dafür ein neues Gesetz geplant.
Im Zivildienst arbeiten junge Männer
für eine bestimmte Zeit in sozialen Einrichtungen,
wenn sie nicht zum Bundesheer gehen wollen.
Durch die geplanten Änderungen könnte es
in Zukunft weniger Einsatz-Organisationen für Zivildiener geben.
Im Jahr 2017 haben fast 15 000 Männer in
den 1 700 Zivildienst-Organisationen in Österreich mitgearbeitet.
In den kommenden Jahren könnten diese
Organisationen zu wenig Personal haben.
In Österreich gab es weniger Geburten,
daher gibt es auch weniger Zivildiener.
Die Zivildiener sollen auch nur mehr dort eingesetzt
werden, wo sie auch wirklich gebraucht werden.
Strengere Regeln für Organisationen
Es wird strengere Regeln für Organisationen
geben, bei denen Zivildiener mitarbeiten.
Wenn man 3 Jahre keine Zivildiener anfordert,
wird man aus der Liste der Zivildienst-Organisationen gestrichen.
Die Anzahl der anerkannten Zivildienst-Organisationen
ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Dadurch ist es schwierig, zu entscheiden, welche
Organisation einen Zivildiener bekommt.
Neue Vorgaben gibt es auch für die Chefs
in den Zivildienst-Organisationen:
Die Chefs von Zivildienern müssen eine
Prüfung über den Zivildienst machen.
Alle 3 Jahre müssen sie diese Prüfung wiederholen.
Wer diese Prüfung nicht besteht, darf nicht
mehr als Chef von Zivildienern arbeiten.
Grundwissen in Geschichte
Auch die Zivildiener müssen sich mit den
Themen ,,Staat und Recht“ beschäftigen.
Dabei geht es zum Beispiel um die Geschichte
und Gesetze in Österreich.
Wenn der Test gut abgeschlossen wird,
kommt das in das Abschlusszeugnis.
Wer diese Prüfung in seiner Dienstzeit nicht
macht, dem wird auch nichts passieren.
Schlechter könnte es auch für Zivildiener werden,
die eine längere Zeit krank sind.
Eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen
ist bis jetzt nur ab 18 Tagen Krankenstand in
Folge möglich.
Wenn der Zivildiener nur 1 Tag im Dienst ist,
beginnt die 18-Tage-Frist von vorne.
Zivildiener dürfen zukünftig nur mehr insgesamt 21 Tage
im Krankenstand sein.
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