Strengere Regeln für Urlauber mit dem Auto in Italien

"Zona traffico limitato" (ZTL) – eine Fahrverbotszone, wird streng kontrolliert.
Auto-Fahrer müssen besonders auf Fahr-Verbote in Italien achten. Straf-Zettel sind bis zu 5 Jahre gültig.

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Verena Pronebner ist eine Expertin
für die Rechte von Auto-Fahrern
beim österreichischen Autofahrer-Klub „ÖAMTC“.
Pronebner warnt Urlauber,
die mit dem Auto nach Italien reisen,
vor den neuen, strengeren Regeln und Strafen.

Viele Städte in Italien haben eine alte Innenstadt.
Damit diese alten Innenstädte geschützt werden,
darf man nicht einfach mit dem Auto
in diese Innenstädte fahren.
Dort befinden sich aber viele Hotels.
Wer mit dem Auto direkt zu einem dieser Hotels fahren will,
braucht eine Sonder-Erlaubnis.
Wenn Urlauber mit ihrem Auto
ohne Sonder-Erlaubnis in die Innenstadt fahren
und erwischt werden,
müssen sie 80 Euro Geld-Strafe bezahlen.
Meistens hilft das Hotel aber dabei,
wenn man eine Sonder-Erlaubnis bekommen möchte.

Ab 1. Juli müssen Kindersitze
in italienischen Miet-Autos einem Alarm haben.
Dieser Alarm soll verhindern,
dass Kleinkinder im Auto vergessen werden.
Urlauber, die mit ihrem eigenen Auto nach Italien fahren,
sind davon nicht betroffen.

ÖAMTC-Expertin Verena Pronebner rät,
dass Urlauber vorher den Auto-Vermieter fragen sollten,
ob der Kindersitz einen Alarm hat.

Die Expertin rät Autofahrern außerdem,
Straf-Zettel aus Italien unbedingt zu bezahlen.
Wenn man die Straf-Zettel nicht bezahlt,
kann man bis zu 5 Jahre im Nachhinein bestraft werden.
Man kann dann Probleme bekommen,
wenn man in Zukunft wieder
mit seinem Auto nach Italien reisen möchte.


Mehr Informationen dazu finden Auto-Fahrer
auf der ÖAMTC-Internet-Seite:

https://oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/

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