Keine Einigung bei den Verhandlungen zum Arbeits-Vertrag in der Sozialwirtschaft

Keine Einigung bei den Verhandlungen zum Arbeits-Vertrag in der Sozialwirtschaft
Bei den Verhandlungen zum Arbeits-Vertrag in der Sozialwirtschaft gab es keine Einigung. Ab 11. Februar kann es deshalb zu Streiks kommen.

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Die Gewerkschaften GPA-djp und vida verhandelten
zum 5. Mal mit Arbeitgeber-Vertretern.
Gewerkschaften kümmern sich
um die Interessen von Arbeitnehmern.
Arbeitnehmer sind alle Personen,
die bei einer Firma angestellt sind.
Bei den Verhandlungen ging es um den
Kollektiv-Vertrag in der Sozialwirtschaft.
Ein Kollektiv-Vertrag regelt, welche
Rechte und Pflichten
Mitarbeiter und Chefs haben.
Vor allem steht im Kollektiv-Vertrag,
wieviel ein Mitarbeiter verdienen muss.
Zur Sozialwirtschaft gehören alle Berufsgruppen,
die Leistungen für die Allgemeinheit erbringen.
Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeiter im Pflege-,
Gesundheits- und Sozialbereich.

Die Gewerkschaften forderten
für Mitarbeiter in diesem Bereich
eine 35-Stunden-Woche.
Die Mitarbeiter sollen
gleich viel Lohn bekommen,
obwohl sie weniger arbeiten.
Für Menschen, die in diesem Bereich arbeiten,
ist der Job nämlich sehr belastend.
Die Gewerkschaften und die Arbeitgeber-Vertreter
konnten sich bei den Verhandlungen nicht einigen.
Laut den Arbeitgeber-Vertretern gibt es nicht genug Geld,
um eine 35-Stunden-Woche
für alle betroffenen Mitarbeiter zu bezahlen.
Am 11. Februar kann es deshalb schon die ersten Streiks geben.
Streiken bedeutet, dass Mitarbeiter vorübergehend
aufhören, ihre Arbeit wie gewohnt zu machen.
Damit wollen sie erreichen,
dass ihre Forderungen erfüllt werden.
Am 17. Februar ist der nächste Verhandlungs-Termin.

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