Gesetzes-Änderung für Eltern von „Sternenkindern“

Grabsteine mit Sternen, die mit Blumen, Stofftieren und Kerzen geschmückt sind
Bis jetzt wurden „Sternenkinder“ nicht als Personen eingetragen. Im Ministerrat wurde beschlossen, dass sich das ändert.

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„Sternenkinder“ sind Kinder, die während der Geburt
oder kurz nach der Geburt sterben.

Im Ministerrat wurde beschlossen, dass „Sternenkinder“
in Zukunft im Personenstand-Register eingetragen werden.
In das Personenstands-Register werden Geburten, Ehen
und Todesfälle eingetragen.
Das soll am Dienstag, 22.November von den Ministern
beschlossen werden.

Die Gesetzes-Änderung wird ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten.
Väter von „Sternenkindern" können die Kinder nur eintragen lassen,
wenn sie die Erlaubnis von der Mutter haben .
Damit soll sichergestellt werden,
dass die Eintragung nicht ohne die Erlaubnis der Mutter erfolgt.

Auch "Sternenkinder", die vor dem neuen Gesetz
geboren werden, können eingetragen werden.
Dafür benötigt man aber eine Bestätigung vom Spital.

Die österreichische Familiend-Ministerin,
Sophie Karmasin sagt,
dass das eine Maßnahme ist,
die zu einer Verbesserung
für Eltern von "Sternenkindern" führt.

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