Flüchtlinge dürfen bei Straftaten nicht in unsichere Länder abgeschoben werden

Flüchtlingsrat kritisiert Kriminalisierung von Seenotrettern
Laut Europäischem Gerichtshof dürfen Flüchtlinge, die eine Straftat begangen haben, nicht in ein unsicheres Land abgeschoben werden.

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Laut dem Europäischen Gerichtshof dürfen Flüchtlinge,
die eine Straftat begangen haben, nicht in ein Land abgeschoben
werden, wo ihnen Folter oder Verfolgung droht.
Der Europäische Gerichtshof prüft, ob sich alle Mitgliedsländer
an die Gesetze der EU halten.

3 Flüchtlinge aus 3 verschiedenen Ländern haben deswegen
vor Gericht in Belgien und Tschechien geklagt.
Ihnen wurde der Flüchtlings-Status in Belgien und Tschechien
aberkannt, weil sie schwere Straftaten
in diesen Ländern begangen haben.
Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof legt fest,
dass den Flüchtlingen, die Straftaten begangen haben,
der Schutz-Status aberkannt werden kann.
Dadurch verlieren sie den Anspruch
auf einige Unterstützungen und einige Rechte.
Abgeschoben dürfen sie trotzdem nicht werden.

Völkerrechts-Experte Ralf Janik sagt,
dass das Urteil in Österreich nicht viel ändern werde.
Denn schon davor durfte niemand abgeschoben werden,
dem in seinem Herkunftsland Folter droht.
Dabei ist es egal was für eine Straftat er begangen hat.

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