Es gibt ein Ergebnis bei der Pension

Sozialminister Alois Stöger und Finanzminister Hans Jörg Schelling
Die SPÖ und die ÖVP haben sich am 29. Februar zusammengesetzt und über die Zukunft der Alters-Pension gesprochen.

Es wurden verschiedene Punkte zum Thema Pension besprochen.
Zum Beispiel:

Wieder-Eingliederung bedeutet:
Menschen die lange krank waren,
und wieder in den Beruf zurückwollen.
Die Menschen bekommen eine Unterstützung,
damit sie wieder in ihre Arbeit können.
Zwischen den Arbeitern und der Firma gibt es eine Vereinbarung,
dass die Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer gekürzt wird.

Invalidität bedeutet:
Wenn Menschen über einen längeren Zeitraum körperlich
oder geistig erkrankt sind oder einen Unfall hatten.
Dann sind sie länger krankgeschrieben.
Man bekommt im Krankenstand einen Termin zugeschickt,
wo geklärt wird ob man wieder arbeiten kann
oder in Invalidität-Pension geht.
Dann gehen viele Menschen vom Krankenstand in die Pension,
das bedeutet Invaliditäts-Pension.

Reha-Geld-Bezieher bedeutet:
Menschen die nach einem schweren Unfall
nicht mehr voll in ihrem Beruf arbeiten können.
Das heißt, auch Menschen die Reha-Geld beziehen,
können mit Unterstützung eine Ausbildung oder Weiterbildung machen.
Und dann vielleicht einen geeigneten Arbeits-Platz bekommen.

Pensions-Kommission
Damit ist eine Prüf-Gruppe gemeint.
Die Prüf-Gruppe besteht aus mehreren Leuten,
die für einen Bereich zuständig sind.
Sie prüfen, ob jemand der Invaliditäts-Pension beantragt,
wirklich keine Arbeit mehr ausüben kann.
Diese Gruppe soll jetzt neu besetzt werden.

Länger Arbeiten bedeutet:
Das neue Pensions-Gesetz hat beschlossen,
dass Frauen bis 60 Jahre und Männer bis 65 Jahre arbeiten können.
Es gibt die Möglichkeit, dass man 3 Jahre länger arbeiten gehen kann.
Dann darf man aber nur 417 Euro zum Pensions-Geld dazu verdienen.

Freiwilliges Pensions-Splitting:
Splitting ist Englisch und bedeutet: Aufteilung.
Das bedeutet:
Ein Elternteil, Vater oder Mutter bleiben zu Hause,
um die Kinder zu betreuen.
Dann kann der Elternteil der arbeiten geht,
einen Teil von seinen Pensions-Jahren dem Partner abgeben.
Bisher konnte man nur 4 Jahre abgeben.
Jetzt kann man bis zu 7 Jahre abgeben.

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