Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Kunden

Paketzustellung der Post
Beschädigte Produkte, die schwer zu transportieren sind, müssen nicht mehr vom Kunden zurückgeschickt werden.

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Viele Menschen lassen sich
gerne Produkte nach Hause liefern.
Gerade wenn es um schwere
oder große Produkte geht,
ist eine Lieferung praktisch.

Manchmal kommen die Produkte aber
beschädigt beim Kunden an.
Wenn ein schwer zu transportierendes Produkt
beschädigt beim Kunden ankommt,
muss er das Produkt in Zukunft
nicht mehr selbst zurückschicken.
Wenn der Transport für den Kunden
zu umständlich ist, muss sich der Verkäufer
um den Transport kümmern.
Es kommt aber immer auf das Produkt an,
das man zurückschicken möchte
und auf die einzelnen Umstände.

Das ist ein Beschluss vom Europäischen Gerichtshof.
Der Europäische Gerichtshof prüft,
ob sich alle Mitgliedsländer an die Gesetze der EU halten.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet auch,
wie Gesetze gemeint sind
und wie sie angewendet werden sollen.

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