Corona: Italien lockert Beschränkungen für Touristen

Corona: Italien lockert Beschränkungen für Touristen
Die italienische Regierung will die Corona-Restriktionen für Reisende aus dem Ausland lockern. Unbefristete Verlängerung des Grünen Passes für geboosterte Italiener beschlossen.

Die italienische Regierung will die Corona-Restriktionen für Reisende aus dem Ausland lockern. Ausländer aus Staaten, in denen andere Impfvorschriften gelten als in Italien, haben Zugang zu Hotels, Restaurants und Einrichtungen wie etwa Kinos, für die die 2G-Regel gilt, auch wenn sie nicht geimpft und nur negativ getestet sind, beschloss der Ministerrat am Mittwoch.

In Italien gelten seit Dienstag bereits neue Corona-Regeln, die auch Reisende betreffen. Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Nachweis einer Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder eine Bescheinigung, genesen zu sein. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle - egal, ob geimpft oder genesen - auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.

Die Regierung beschloss am Mittwoch auch die unbefristete Verlängerung des Grünen Passes für geboosterte Italiener. Den Grünen Pass erhalten derzeit Personen, die geimpft oder vom Coronavirus genesen sind. Einen unbefristeten Grünen Pass sollen künftig auch diejenige erhalten, die sich nach zwei Impfungen infiziert haben und inzwischen genesen sind.

"Die Daten zu den Impfungen sind sehr ermutigend. Wir wollen ein immer offeneres Italien sein, insbesondere für unsere Kinder", meinte Ministerpräsident Mario Draghi. Die Regierung will bald einen Zeitplan für eine Aufhebung der Beschränkungen vorlegen. Die Lockerung der Maßnahmen werde in den kommenden Wochen vorangetrieben, erklärte Draghi. In Italien flachte sich die Omikron-Welle zuletzt etwas ab.

Seit Anfang Jänner hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Ab 15. Februar können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel - also geimpft oder genesen.

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