Wann sind offene Fenster im Sommer grob fahrlässig?

Wann sind offene Fenster im Sommer grob fahrlässig?
Ist es Ihre Pflicht, alle Fenster beim Verlassen der Wohnung zu schließen und zählt eine unbeaufsichtigte brennende Kerze schon als grob fahrlässige Handlung? Wir haben uns die Bestimmungen der Fahrlässigkeit angesehen und überraschende Erkenntnisse gewonnen.

Lassen Sie bei der Hitze im Sommer hin und wieder ein Fenster gekippt, wenn Sie außer Haus gehen oder die Tür nur ins Schloss fallen, anstatt sie zu versperren? Das könnte unangenehme Folgen nach sich ziehen. Wir verraten, ab wann Ihre Handlungen grob fahrlässig sind.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit ist kurz gesagt die Missachtung der eigenen Sorgfaltspflicht. Koche ich mir beispielsweise ein Mittagessen, so ist es meine Pflicht, Brandquellen wie Geschirrtücher oder Zeitungen von der Kochstelle zu entfernen. Die Unterscheidung zwischen leicht, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln kann im Schadenfall darüber entscheiden, ob ein Fall unter Versicherungsschutz steht oder nicht.

Bei leichter Fahrlässigkeit passiert Ihnen ein Missgeschick bzw. entsteht ein Schaden, obwohl Sie aufmerksam sind. Beispiel: Während Sie im Homeoffice sind, schalten Sie die Waschmaschine ein. In der Kaffeepause bemerken Sie einen kleinen See, den die Waschmaschine in Ihrem Badezimmer hinterlassen hat. Grund dafür ist ein undichter Anschluss, den Sie bei der Selbstmontage übersehen haben.

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht deutlich vernachlässigen oder gedankenlos handeln. Beispiel: Sie kochen und werden durch einen Anruf abgelenkt. Dabei vergessen Sie, den Herd abzuschalten, auf dem eine Pfanne mit Öl steht. Es kommt zu einem Küchenbrand mit erheblichem Schaden.

Beim Vorsatz hingegen tun Sie etwas absichtlich bzw. wissen Sie, dass durch Ihr Handeln ein Schaden entstehen könnte. Beispiel: Ihre Wohnzimmerausstattung ist in die Jahre gekommen. In der Winterzeit kommen Sie auf die Idee, die Kerzen am Weihnachtsbaum einfach einmal etwas länger brennen zu lassen als die Jahre zuvor, obwohl Sie sich des Risikos bewusst sind. Dadurch entsteht ein Wohnungsbrand.

Wann sind offene Fenster im Sommer grob fahrlässig?

Sie liegen eine halbe Stunde lang im Wohnzimmer auf der Couch, während in der Küche Töpfe am heißen Herd stehen? Das fällt unter grobe Fahrlässigkeit.

Während leichte Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz der Eigenheim- und Haushaltsversicherung enthalten ist, sind grob fahrlässige sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden ausgeschlossen. Möchten Sie grob fahrlässig herbeigeführte Schäden in der Versicherung inkludieren, gibt es aber durchaus Möglichkeiten, diese in den Versicherungsvertrag aufzunehmen.

Das Versicherungsvertragsgesetz schließt grob fahrlässig herbeigeführte Schäden im Rahmen der Sachversicherung grundsätzlich aus. Bei der UNIQA Haushalts- und Eigenheimversicherung ist grobe Fahrlässigkeit aber jetzt mit bis zu 100% der Höchstentschädigungssumme immer inkludiert.

Fenster offenlassen: Wann ist es grob fahrlässig?

Wer versichert ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten - im Fachjargon „Obliegenheiten“ genannt. Werden diese nicht eingehalten und kommt es dadurch zu einem Schaden, so muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Alles zu versperren, wenn die Wohnung von allen Personen verlassen wird, ist somit eine Obliegenheit, die für alle gilt. Haben Sie Ihre ebenerdige Wohnung bei gekippten Fenstern verlassen und ein Einbrecher nimmt diesen Weg, um in das Zuhause einzusteigen, dann kann sich die Versicherung leistungsfrei halten. Das bedeutet, Sie würden in diesem Fall gar kein Geld bekommen, egal wie groß der Schaden ist. Jedenfalls ist jeder Fall für sich zu bewerten.

Der Einschluss grober Fahrlässigkeit ist kein Freifahrtschein für sorgloses Handeln. Gewisse Pflichten („Obliegenheiten“) und Sicherheitsvorschriften sind immer einzuhalten. Eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung führt deshalb immer dazu, dass die Versicherung nicht zahlen muss.

Beispiel: Wenn Sie in den Urlaub fahren, das Fenster im Erdgeschoss gekippt lassen und ein Einbrecher das gekippte Fenster öffnet, gibt es auch kein Geld, wenn die grobe Fahrlässigkeit versichert ist.

Wann sind offene Fenster im Sommer grob fahrlässig?

Bei brennenden Kerzen einzuschlafen, gilt in Versicherungsfragen als grobe Fahrlässigkeit.

Wann sind brennende Kerzen oder Töpfe am Herd grob fahrlässig?

Sie kaufen kurz vor Weihnachten einen Baum, den Sie aufstellen und schmücken. Da Sie mit der Familie über die Feiertage ins Ausland fahren, werden die Kerzen am Baum allerdings erst zwei Wochen nach Weihnachten angezündet. Sie bewundern den Baum für ein paar Minuten und freuen sich. Als Sie durstig werden, drehen Sie sich um und befüllen ein Glas mit Wasser. Plötzlich hören Sie ein Knistern hinter Ihrem Rücken und sehen, wie der Weihnachtsbaum zu brennen beginnt. 

In dem geschilderten Fall wird deutlich: Sie haben weder leicht noch grob fahrlässig gehandelt. Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht – sich von den brennenden Kerzen am Weihnachtsbaum nicht zu entfernen – erfüllt. Wären Sie allerdings in ein anderes Zimmer gegangen und dort eingeschlafen, wären Ihre Handlungen sehr wohl grob fahrlässig gewesen. Verlassen Sie beispielsweise Ihre Wohnung, ohne die heiße Herdplatte auszuschalten, auf der noch Pfannen mit Öl stehen, gilt das ebenso als grob fahrlässig.

Wann sind offene Fenster im Sommer grob fahrlässig?

Ob ein Schaden leicht oder grob fahrlässig passiert ist, bleibt oft unklar. Bei der Haushaltsversicherung von UNIQA ist die grobe Fahrlässigkeit immer inklusive. So sparen Sie im Schadenfall nicht nur kostbare Zeit, sondern schonen auch Ihre Nerven.   

  

Darum lohnt sich eine Haushaltsversicherung mit 100% grober Fahrlässigkeit

Wenn man bedenkt, wie rasch ein kleines oder großes Missgeschick mit weitreichenden Folgen passieren kann, ist es durchaus sinnvoll, grobe Fahrlässigkeit in der Versicherung einzuschließen. Bei UNIQA können Sie zwischen zwei Varianten wählen: Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens bis höchstens 50% der vereinbarten Versicherungssumme oder bis  zu 100% der vereinbarten Versicherungssumme.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrer bestehenden Haushaltsversicherung und/oder Eigenheimversicherung grobe Fahrlässigkeit bereits mit 100 % der Versicherungssumme eingeschlossen ist. Falls nicht, zahlt es sich aus, dies einzufordern.

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