Rechtliche Vorsorge ist ein Stiefkind
Es kann jeden treffen: Durch einen Unfall oder eine Erkrankung wird man etwa in künstlichen Tiefschlaf versetzt und somit entscheidungsunfähig. Dennoch sind Bankgeschäfte zu erledigen, über medizinische Behandlungen zu entscheiden oder ein Unternehmen zu führen. „Mit einer Vorsorgevollmacht kann man dafür sorgen, dass diese Aufgaben von Vertrauten übernommen werden“, sagt Christina Mazelle-Rasteiger, Notarsubstitutin in Kapfenberg.
Die letzten eineinhalb Jahre haben so manchen gezeigt, dass die Sicherheit, in der sie sich gewogen haben, nicht Realität ist. Wie wichtig ist Vorsorge, um auch in diesen Zeiten ruhig schlafen zu können?
Christina Mazelle-Rasteiger: Ereignisse wie die Pandemie, der Klimawandel oder die Migration sorgen für Verunsicherung. Natürlich kann man diese Katastrophen nicht verhindern, sehr wohl aber sich bestmöglich darauf vorbereiten.
Ist der Vorsorgegedanke Ihrer Ansicht nach weit verbreitet?
Das kommt darauf an. An Versicherungen beispielsweise denken die meisten. Was auf der Strecke bleibt, ist die rechtliche Vorsorge. Sie ist leider ein Stiefkind, sowohl im privaten Umfeld als auch in Unternehmen.
Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es in diesem Bereich?
Aus meiner Sicht gibt es drei große Bereiche der rechtlichen Vorsorge: Vorkehrungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, Absicherung von Vermögen und erbrechtliche Vorsorge.
Erbrecht klingt ja noch relativ verständlich …
Aber auch da geht es oft um mehr als das Verfassen eines Testaments. Das betrifft zum Beispiel eine vorgezogene Unternehmensübergabe oder den Verzicht auf einen Pflichtteil.
Was verstehen Sie unter „Absicherung von Vermögen“?
Da geht es darum, zu prüfen, ob das eigene Vermögen rechtlich bestmöglich abgesichert ist. Liegenschaftsvermögen kann beispielsweise durch Belastungs- und Veräußerungsverbote geschützt werden. Häufig sind aber auch die Eigentumsverhältnisse gar nicht klar. Ein Klassiker ist, dass eines von mehreren Kindern auf einem Grundstück eines Elternteils ein Haus errichtet und in der Familie nichts Näheres geregelt wird. Stirbt der Elternteil, fällt das Grundstück in die Verlassenschaft – und dann hängt es von der Erbfolge ab, an wen das Grundstück (samt Haus) fällt. Damit das nicht passiert, sollten die Eigentumsverhältnisse am Grund noch vor Beginn des Hausbaus geregelt werden.
Die dritte Säule ist die Vorsorge für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit. Warum ist sie so wichtig?
Weil jeder von uns Rechtsverhältnisse hat, denken Sie nur an den Handy-, Miet- oder Dienstvertrag. Auch Überweisungen etc. muss jeder von uns tätigen. Liegt jemand nach einem Unfall oder infolge einer schweren Erkrankung im Koma, sollte es eine Vertrauensperson geben, die Entscheidungen treffen und gegebenenfalls Verträge ändern oder kündigen kann. Es ist ein Irrglaube, dass man sich automatisch wechselseitig vertreten kann, nur weil man verheiratet ist oder im gemeinsamen Haushalt lebt.
Welche Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung?
Es gibt einerseits die verschiedenen Formen der Erwachsenenvertretung, andererseits die Vorsorgevollmacht.
Die zweitgenannte hat gegenüber Ersterer ja einige Vorteile ...
Ja, vor allem, weil bei der Vorsorgevollmacht der Vollmachtgeber selbst entscheidet, wer für ihn welche Entscheidungen treffen darf. Das geht zwar zum Teil auch bei der gewählten Erwachsenenvertretung, aber Erwachsenenvertreter können nur unter gerichtliche Kontrolle agieren und größere Entscheidungen bedürfen überhaupt der Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Nicht zuletzt muss der Erwachsenenvertreter alle drei Jahre neu bestätigt werden.
Hat die Vorsorgevollmacht noch weitere Pluspunkte?
Definitiv. Man kann beispielsweise Aufgaben auf mehrere Vertreter verteilen, diese können auch nur für bestimmte Aufgaben bevollmächtigt werden. Oder man legt fest, dass der Vertreter vor einer Entscheidung mit einem bestimmten Experten reden muss.
Man hat also bei der Vorsorgevollmacht viel Gestaltungsspielraum?
Grenzen gibt es im Wesentlichen nur in Hinblick auf die höchstpersönlichen Rechte, das heißt, der oder die Vertreter können kein Testament verfassen und den Vollmachtgeber nicht verheiraten. Abgesehen davon sind Vorsorgevollmachten maßgeschneiderte, auf die jeweilige Situation angepasste Verträge, mit denen festgelegt wird, wer was machen darf. Ob diese Verträge dann bei Bedarf tatsächlich mit Leben erfüllt werden können, hängt von der Kommunikation ab. Der Vertreter kann beispielsweise die vermögensrechtlichen Belange nur dann regeln, wenn er auch weiß, wo die Konten liegen, welche Versicherungen bestehen, etc.
Jeder sollte also eine Vorsorgevollmacht haben, ganz besonders gilt das aber wahrscheinlich für Unternehmer ...
Sehr richtig. Gerade in der Wirtschaft trifft das Sprichwort „Zeit ist Geld“ stark zu. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, muss ein Erwachsenenvertreter bestellt bzw. registriert werden, der in Folge unter gerichtlicher Kontrolle agiert. Aufgrund der Auslastung der Justiz dauert jede gerichtliche Genehmigung – das ist Zeit, die ein Unternehmen meist nicht hat. Nicht selten schlittern Unternehmen durch den Stillstand nach einem Unglück in die Krise. Dazu fallen Gerichtsgebühren an. Durch Vorsorgevollmachten können klug gewählte Vertrauenspersonen den Betrieb aufrecht erhalten, oder Stimmrechte ausüben, um den Schaden für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Wann tritt eine Vorsorgevollmacht eigentlich in Kraft?
Wenn ein ärztliches Attest den Verlust der Entscheidungsfähigkeit des Patienten bestätigt, wird die Vollmacht erst wirksam. Erlangt der Patient die Entscheidungsfähigkeit wieder, kann die „Wirksamschaltung“ zurückgenommen werden. Man kann sich das wie eine Versicherung vorstellen: Wenn ich sie nicht brauche, liegt sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV). Brauche ich sie, wird sie wirksam.
Aber man kann sie auch widerrufen?
Selbstverständlich.
Was ist für Sie im Zusammenhang mit Vorsorge unverzichtbar?
Natürlich ist es nicht leicht, sich einzugestehen, dass wir alle nicht unsterblich und unverletzlich sind. Aber es ist doch besser, selbst die Weichen zu stellen und zu entscheiden, wer im Fall des Falles über einen und möglicherweise das Lebenswerk Unternehmen bestimmt.
Eine Information der ÖGIZIN GmbH
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