DSGVO: Wie die Umsetzung mit dem KSV1870 Assistenten gelingt!

DSGVO: Wie die Umsetzung mit dem KSV1870 Assistenten gelingt!
Jetzt heißt es durchstarten. Bis zum 25. Mai müssen alle Datenanwendungen in Unternehmen an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden.

Die EU hat sich nicht gerade zurückgehalten. Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres sind bei Datenverstößen vorgesehen. Betroffen sind große wie kleine Unternehmen und Organisationen aller Art. Wie „dick“ es aber wirklich kommt, hängt nicht so sehr von der Unternehmensgröße, sondern vielmehr von den personenbezogenen Daten ab, die in einem Unternehmen verarbeitet werden. Sie sind der Dreh- und Angelpunkt der EU-Verordnung und müssen in einem Verarbeitungsverzeichnis erfasst werden.

Die schnelle Lösung

„Wer das Thema auf technische Weise lösen will, ist mit dem DSGVO-Assistenten gut beraten“, so Gerhard Wagner von der KSV1870 Information GmbH. „Diese einfach zu bedienende digitale Plattform leitet die Verantwortlichen Schritt für Schritt durch die Unternehmensbereiche, in denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt.“ Werden etwa Bewerber- oder Kundendaten gespeichert, so ermöglicht der Assistent eine einfache Dokumentation dieser Vorgänge. Alle ergänzend notwendigen Informationen können vermerkt werden, etwa Name des Verantwortlichen, Verarbeitungszweck, Kategorien betroffener Personen usw. Zusätzlich prüft der Assistent die eigene Website. Identifizierte Datenanwendungen können dann den bereits dokumentierten Prozessen zugewiesen werden. Am Ende steht ein Verarbeitungsverzeichnis, das jederzeit im geforderten Format exportiert werden kann.

Sicher und vertrauenswürdig

Der Assistent dokumentiert alle Verarbeitungen eines Unternehmens mit minimalem Aufwand und hält auch einer Prüfung der Datenschutzbehörde stand. „Mit einem vollständigen Verzeichnis, das laufend aktualisiert werden kann, demonstrieren Unternehmer nicht nur, dass sie ihren Pflichten nachkommen. Sie erhalten auch ein vorlagefähiges Dokument für Ausschreibungen. Darüber hinaus positionieren sich die Betriebe als vertrauenswürdige Geschäftspartner“, resümiert Gerhard Wagner.

Hier finden Sie alle Details zum KSV1870 Service.

Weitere Informationen finden Sie im KSVBLOG: DSGVO-Experte Christoph Riesenfelder über die neue Rechtsgrundlage.

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