Betriebliche Altersvorsorge: Neuer Plan bringt große Wende
Der General-Pensionskassenvertrag soll die Altersvorsorge verbessern.
Die finanzielle Absicherung im Ruhestand gewinnt angesichts steigender Lebenserwartung und demografischer Veränderungen zunehmend an Bedeutung. Das österreichische Pensionssystem basiert fast ausschließlich auf dem Umlageverfahren und hat über viele Jahrzehnte soziale Sicherheit gewährleistet, steht aber zunehmend unter Druck. Das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Pensionisten wird sich bis zum Jahr 2050 von heute 3:1 auf 2:1 verschieben.
„Die durchschnittliche Pensionsdauer hat sich seit 1972 von rund neun auf aktuell rund 20 Jahre verdoppelt – bei nahezu unverändertem Antrittsalter von ca. 61 Jahren. Auch die Lebenserwartung hat sich in diesem Zeitraum von damals rund 70 auf heute rund 82 Jahre erhöht. Rund 82 Prozent der Alterseinkommen in Österreich stammen aus öffentlichen Transfers (OECD, Nov. 2025). Das stellt einen EU-weiten Spitzenwert dar, denn der OECD-Schnitt liegt bei rund 57 Prozent“, erklärt Heinz Bednar, Präsident VÖIG. Ohne strukturelle Reformen wird die Pensionsfinanzierung daher mittelfristig immer größere Teile des Budgets beanspruchen und Spielräume für andere Politikbereiche wie Bildung, Innovation und Investitionen einschränken. Staaten wie Dänemark und die Niederlande setzen seit Jahrzehnten erfolgreich auf ein echtes Drei-Säulen-Modell aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge.
Andreas Zakostelsky, Generaldirektor der VBV-Gruppe
Wichtiger Teil der Reform
Der geplante General-Pensionskassenvertrag ist ein zentraler Bestandteil der Reform der Altersvorsorge in Österreich. „Die Reichweite der Pensionskassen (rund 1,1 Mio.) deckt nur einen Bruchteil der Erwerbstätigen ab – genau hier setzt der Generalpensionskassenvertrag an und bietet eine flächendeckende Einbeziehung über Kollektivverträge statt Einzelvereinbarungen je Betrieb“, so Bednar. Der Generalpensionskassenvertrag ist ein einheitlich geregeltes Pensionskassenmodell, das künftig allen Arbeitnehmer in Österreich offenstehen soll. Derzeit ist dies nur für rund 25 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen möglich, die einen Pensionskassenvertrag durch den Arbeitgeber haben.
„Die Grundidee dahinter: Auch Menschen, deren Arbeitgeber keine Pensionskassenlösung anbietet, erhalten die Möglichkeit, Guthaben aus der Abfertigung Neu freiwillig in eine lebenslange Zusatzpension umzuwandeln. Die geplante Reform erleichtert so den Zugang zu Zusatzpensionen und stärkt die langfristige Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Damit wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um das Pensionssystem nachhaltiger und zukunftsfit zu machen. Das Modell schafft erstmals die Möglichkeit, dass grundsätzlich alle Arbeitnehmer in Österreich eine betriebliche Zusatzpension aufbauen können. Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge breiter zugänglich zu machen und langfristig die finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern.“, erklärt Andreas Zakostelsky, Generaldirektor der VBV-Gruppe.
Altersarmut verhindern
Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt, dass der General-Pensionskassenvertrag ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Arbeitgeber sind dann verpflichtet ab dem zweiten Beschäftigungsmonat 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse einzahlen. Der Vertrag wird auch die Umwandlung von angespartem Kapital in eine laufende Zusatzpension vereinfachen und Arbeitnehmer mehr Kontrolle über die Anlage ihrer Gelder bieten. So soll, Altersarmut verhindert und die zweite Pensionssäule in Österreich ausgebaut werden. Zakostelsky: „Derzeit befindet sich die Reform noch im politischen Abstimmungsprozess. Nach aktuellem Stand wird mit einer Beschlussfassung im Parlament im Juli gerechnet. Die genauen Übergangsbestimmungen und Starttermine werden nach dem endgültigen Gesetzesbeschluss festgelegt.“
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